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Wie unterscheiden sich die KFZ-Versicherungsklassen?

Als KFZ-Versicherungsklassen werden die gewährten Schadensfreiheitsrabatte bezeichnet, die es sowohl im Bereich der KFZ-Haftpflicht als auch bei der Vollkasko-Versicherung gibt. Bei der Teilkasko-Versicherung dagegen kennt man keine Schadensfreiheitsrabatte. In den Policen der Autoversicherungen werden sie mit dem Kürzel SF-Rabatt als Prozentsatz ausgewiesen, bei dem der rechnerische Grundwert immer der volle Normalbeitrag ist.

Die SF-Klasse bei der KFZ-Autoversicherung

Bei den meisten Anbietern für Versicherungen fürs Auto ist der Einstieg bei der KFZ-Haftpflicht mit der Klasse FS 1/2 möglich, bei dem 120 Prozent des regulären Beitrags erhoben werden. Wer besonders günstige Versicherungen haben möchte, der bekommt von vielen Gesellschaften die Chance, eine vorzeitige Umstufung in die Klasse 1 zum regulären Beitrag über den Nachweis der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining erreichen zu können. Schon nach zwei Jahren unfallfreien Fahrens sinkt der Preis der Autoversicherung noch einmal deutlich, denn dann erfolgt der Wechsel in die SF-Klasse 2, bei dem 85 Prozent des regulären Beitrags erhoben werden. Beim dritten und vierten Jahr, das man der PKW-Versicherung keinen Schadensfall beschert, sinkt der Beitrag jährlich jeweils um zehn Prozent, bis man zu Beginn des fünften Jahres einen Satz von 60 Prozent erreicht hat. Im fünften, sechsten und siebenten Jahr folgt eine jährliche Reduzierung von fünf Prozent. Bei 50 und 45 Prozent bleibt man dann jeweils zwei Jahre. Danach verlängern sich die Zeiträume für die Erhöhung des Schadensfreiheitsrabatts für die PKW-Versicherung immer mehr. Auf die Reduzierung auf 25 Prozent des Regelbeitrags muss man am Ende sogar sechs Jahre lang warten.

Rückstufungen bei den Autoversicherungen vermeiden

Selbst wann man bei den Versicherungen im Vergleich besonders günstige Versicherungen gefunden hat, sollte man seinen Rabatt bei der KFZ-Haftpflicht und bei der Vollkasko nicht verschenken. Man muss immer bedenken, dass sich der Preis der Autoversicherung über einen längeren Zeitraum hinweg erhöht, was sich vor allem dann besonders deutlich auswirkt, wenn die Police im Zusammenhang mit einer Zweitwagenversicherung steht. Hier lohnt es sich auf jeden Fall, eine Erstattung der Auslagen aus einem kleineren Schaden zu überdenken. Von den Versicherungen erfolgt in der Regel eine Information, bis zu welcher Schadenssumme sich das lohnt. Dabei muss die Erstattung an die KFZ-Haftpflicht nicht sofort erfolgen. Die meisten Anbieter lassen ihren Versicherten dafür ein halbes Jahr lang Zeit. Um die Rückstufung nach einem Unfall kommt man auch bei einem Wechsel der Versicherung nicht herum, denn die Daten werden in einem zentralen Pool gesammelt, auf denen alle Versicherer Zugriff haben.

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