Wie sollte man einen Hauskauf in Spanien vorbereiten?
Der Immobilienkauf in Spanien ist mit ähnlichen rechtlichen Grundsätzen belegt, wie das in der Bundesrepublik Deutschland der Fall ist. Ein Kauf per Handschlag oder mit formlosem Vertrag, wie er in Fällen Ländern der Welt üblich ist, ist hier nicht möglich. Durch die rechtlichen Vorschriften kommen sowohl auf den Verkäufer als auch für den Käufer erhebliche Nebenkosten zu, die für den Makler, für Anwälte und Notare, aber auch in Form von Steuern anfallen. Darüber sollte man sich vor dem Hauskauf in Spanien sehr gründlich informieren.
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Warum spanische Immobilien so beliebt sind
Wer sich für Andalusien-Immobilien oder hübsche Objekte an der Costa del Luz interessiert, der hat vom Grundsatz her eine gute Entscheidung getroffen, egal ob er sie selbst nutzen, vermieten oder weiter verkaufen möchte. In den großen Touristenzentren der beliebten Ferienregionen sind die Preise für den Hauskauf in Spanien seit einiger Zeit kräftig am Steigen. Einerseits nutzen viele Menschen die Regionen auf Grund ihrer klimatischen Vorteile als Winterresidenz und andererseits werden die dort gelegenen Objekte auch gern als reine Anlageobjekte für den Vermögensaufbau ausgewählt. Eine Besonderheit für spanische Immobilien stellen die so genannten Time-Sharing-Angebote dar. Dabei werden einzelne Objekte von einer ganzen Gruppe von Investoren erworben. So kann man die Kosten für den Hauskauf senken und sich dennoch den Zugriff auf ein lukratives Feriendomizil sichern. Hier steht vor allem die Vertragsgestaltung hinsichtlich der Verteilung der Nutzerrechte im Vordergrund. Sie sollten möglichst detailliert geregelt werden, damit es später nicht zu Differenzen zwischen den beteiligten Eigentümern kommt.
Die Verteilung der Kosten des Hauskaufs in Spanien
Wer zum Haus Kaufen in Spanien einen Makler beauftragt, der muss ihn am Ende auch bezahlen. Die notwendigen Änderungen im Grundbuch sowie die darauf entfallenden Rechtsanwalts- und Notargebühren gehen voll zu Lasten des Käufers. Das leitet die spanische Gesetzgebung aus der Tatsache ab, dass der Käufer das größte Interesse an der Aktualisierung der dort hinterlegten Daten hat. Alternative vertragliche Regelungen zwischen Verkäufer und Käufer sind aber möglich und durchaus auch üblich. Bei den Steuern für den Immobilienkauf in Spanien gibt es eine Teilung zwischen den Vertragsparteien nach der Art der Steuer. Die Grunderwerbssteuer ist genau wie in Deutschland allein vom Käufer zu tragen. Darüber hinaus fällt eine Steuer auf den Verkaufsgewinn an. Sie wird aus rein logischen Erwägungen vom spanischen Fiskus dem Verkäufer auferlegt. Dabei gibt es sogar eine teilweise Vorauszahlungspflicht für Verkäufer, die keinen Hauptwohnsitz in Spanien haben.