Selbstständig machen - welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Wer träumt nicht davon, sein eigener Chef zu sein? Wie mache ich mich selbstständig? Welche Hilfen gibt es durch das Arbeitsamt?
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Die ersten Schritte für Arbeitsuchende
Sie suchen nach Arbeit? Sie haben keine Lust mehr auf nervende Chefs und Kollegen? Sie möchten sich selbständig machen? Aber das nötige Kleingeld fehlt noch? Wer gibt Zuschüsse, Ratschläge und Erfahrungen?
Hilfe beantragen bei der Arbeitsagentur
Der erste Gang für einen arbeitsuchenden Menschen ist die Arbeitsagentur oder die ARGE. Bei der Arbeitsagentur gibt es den Gründerzuschuss, um zumindest eine Teilhilfe zu erhalten. Beim Job Center gibt es das Einstiegsgeld, welches (wie der Gründerzuschuss) zusätzlich zum Arbeitslosengeld II bezahlt wird.
Dauer und Höhe der Zuwendung
Welche Unterschiede gibt es hier? Der Gründerzuschuss wird in zwei Phasen ausbezahlt. Das heißt für den Antragsteller, dass er zuerst einmal für die nächsten 9 Monate sein bisheriges Arbeitslosengeld plus 300 Euro erhält. Mit den 300 Euro soll der Neugründer seine Sozialversicherung bezahlen, da diese in der Phase nicht weiter übernommen wird.
In der zweiten Phase erhält der Antragsteller für weitere sechs Monate noch einen Zuschuss in Höhe von 300 Euro. Das Arbeitslosengeld wird jedoch eingestellt. Aber Achtung, diese zweite Phase ist eine Kannbestimmung, d.h. die Agentur ist nicht verpflichtet, dieses Geld zu bewilligen. Die Höchstförderungsdauer beträgt 15 Monate.
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld für Hartz IV-Empfänger ist von vornherein eine Kannbestimmung und ist vom jeweiligem Arbeitsvermittler und dessen Überzeug für das Projekt der Existenzgründung abhängig. In der Regel gibt es zum Regelsatz von 364 Euro die Hälfte nochmals dazu. Für jedes weitere Familienmitglied werden zusätzlich 10% auf die Regelleistung berechnet. Die Dauer beträgt zunächst 6 Monate und kann auf höchstens 24 Monate ausgedehnt werden. Dieses ist ebenso eine Kannbestimmung und es besteht kein Rechtsanspruch.
Fördergelder für Neugründer, die nicht arbeitslos sind
Neben den Agenturen gibt es noch zahlreiche weitere Förderprogramme für Existenzgründer. Mehrheitlich sind es die Banken, welche besondere Fördergelder zu niedrigeren Zinsen bereitstellen. Die Lage ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Sie sollten sich daher unbedingt in dem Bundesland erkundigen, wo die Neugründung stattfinden soll.
Es gibt Förderprogramme vor der Gründung, nach der Gründung und bei laufender Geschäftstätigkeit nach 2-3 Jahren.
Fördergelder
Sehr bekannt sind die Fördergelder der KfW-Bank der einzelnen Bundesländer sowie das ERP-Kapital (European Recovery Program), welches ebenfalls über die KfW-Bank abgewickelt wird. Ebenso vergeben einzelne Bundesländer und Städte zinslose (oder niedrig verzinste) Kleinkredite.
Voraussetzung sind jeweils ein Businessplan, die Rentabilitätsberechnung und weitere Unterlagen, welche den Aufbau und Inhalt der Existenzgründung plausibel darstellen.
Existenzgründerseminare
In größeren Städten gibt es meist Existenzgründerseminare, welche bei Arbeitsuchenden durch die Agenturen und Job Center bezahlt werden. Häufig sind diese Workshops sogar eine Voraussetzung für eine Förderung durch die Agenturen.