Kleingewerbe anmelden - Wie geht man vor und auf was muss man achten?
Eine Existenzgründung im Nebenerwerb wird auch häufig als Kleinunternehmen bezeichnet. Sie genießen diverse Privilegien, welcher der Neugründer nutzen kann und sollte. Rund 50 Prozent aller Existenzgründungen sind Nebenerwerbsgründungen. Welche sind diese und wie kann der Neugründer sie zu seinem Vorteil nutzen?
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Definition eines Nebenerwerbs und Kleinunternehmen
Aufgrund einer Hauptbeschäftigung kann oftmals ein Nebenerwerb nur als Kleingewerbe angemeldet werden. Es sind sehr häufig kleine Unternehmen oder auch Freiberufler. Was ist ein Kleingewerbe und wie bemisst sich dieses?
Ist das Kleingewerbe ein gewerblicher Bereich, ist eine Gewerbeanmeldung nötig. Dieses betrifft hauptsächlich Berufszweige wie Handwerker, also Maler oder Tischler. Das Gewerbe muss dann beim Gewerbeamt angemeldet werden. Dieses ist je nach Land und Stadt genauestens definiert. In den meisten Städten befindet sich das Gewerbeamt im Rathaus, Bezirks- oder Ordnungsamt. Es gibt in dem Sinne keine weiteren Formalitäten.
Der Freiberufler
Der Freiberufler, wie ein Dozent oder Berater meldet seine Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt und erhält daraufhin eine neue Steuernummer. Wird keine Rechtsform beim Gewerbeamt angegeben, ist der Anmelder automatisch ein Einzelunternehmen. Damit haftet er ganz allein für die Geschäfte, die in dieser Zeit getätigt werden. Wird ein Nebenerwerb angemeldet und der Anmelder ist noch in einer Hauptbeschäftigung, so muss er seinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten. Geschieht dieses nicht, kann der Hauptarbeitgeber den Nebenerwerb verbieten, und im schlimmstenfalls eine Abmahnung oder Kündigung aussprechen. Ein Verbot kann er nur aussprechen, wenn die Leistung im Hauptberuf leidet oder wenn der Nebenerwerb in Konkurrenz steht. Ausnahmen bilden auch die Heilberufe. Ein Heilberuf kann nebenbei ausgeübt werden, wenn auf Abrechnung mit der Krankenkasse verzichtet wird. Die Kassen schreiben einen Haupterwerb vor, um als Praxisinhaber für die Patienten erreichbar zu sein.
Eine Scheinselbstständigkeit?
Vorsicht ist auch bei der Gefahr einer Scheinselbstständigkeit gegeben. Diese liegt in den Augen des Finanzamtes vor, wenn das Risiko nicht selbst getragen wird und nicht über die Arbeitszeit frei verfügt und gestaltet werden kann. Ein typisches Indiz ist die Beschäftigung bei nur einem Arbeitgeber.
Die Vorteile eines Kleinunternehmens
Der Vorteil eines Kleinunternehmens liegt vor allem im Steuerrecht. Unternehmen, deren Umsatz im letzten Kalenderjahr unter 17.500 Euro lag und der voraussichtliche Umsatz im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro nicht überschreitet, sind von der Umsatzsteuer befreit. Im Gegenzug heißt dieses jedoch auch, dass sie keine Mehrwertsteuer auf ihren Rechnungen und in der Steuererklärung geltend machen können. Es fällt somit keine Vorsteuer an und damit auch keine Vorsteuerabgabe. Ein weiterer Vorteil liegt in der Buchführungsbefreiungspflicht, sofern der Umsatz unter 500.000 Euro im Jahr liegt und der Gewinn keine 50.000 Euro übersteigt. Der Gewinn muss zwar ermittelt werden, jedoch reicht eine einfache Einnahme-Überschussrechnung. Liegt der Umsatz auch unter den 17.500 Euro, muss nicht mal mehr diese erstellt werden. Eine einfache, nachvollziehbare Gewinnermittlung ist ausreichend. Informationen zu Kleinunternehmen sind unter www.existenzgruender.de nachzulesen.