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Haftung einer GmbH - Gesetzgebung und Hinweise

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung sagt bereits im Namen aus, dass die Haftung beschränkt ist. Eine beliebte Form für die Gründung eines Unternehmens als Einzelform oder auch mit mehreren Gesellschaftern. Was ist zu beachten und auf welcher Gesetzesgrundlage besteht die GmbH?

Der Beginn und die Gründung

Die Gründung kann durch eine Person oder mehreren Gesellschaftern bestehen. Ebenso können juristische Personen als Gesellschafter auftreten. Die GmbH muss mindestens einen Geschäftsführer vorweisen. Er übt im Namen der Gesellschaft die Funktion aus und tätigt Geschäfte im Namen der GmbH. Gleichzeitig kann er auch Gesellschafter sein. Geschäftsführer kann jedoch nur die Person sein, welche in den letzten 5 Jahren sozusagen ein solides Geschäftsleben vorweisen kann. Wurde er in dieser Zeit aufgrund eines Deliktes wie Untreue, Unterschlagung oder einer Insolvenzverschleppung verurteilt, kann diese Person nicht mehr Geschäftsführer werden. Der Vorteil einer GmbH liegt zunächst darin, dass die Gesellschafter bei einem Scheitern nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Die Haftung beschränkt sich auf das Stammkapital der GmbH.
Ein Freiberufler kann keine GmbH als freiberufliche Tätigkeit gründen, da diese eine Gewerbeanmeldung sowie einen Handelsregistereintrag benötigt. Freiberufler melden ihre Tätigkeit „nur“ beim Finanzamt an.
Die Gesellschafter müssen vor dem Notar einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Ebenso muss eine Satzung vorliegen, die den Geschäftsführer als auch die Gesellschafter und deren Funktionen benennen. Die Satzung wird anschließend beim Amtsgericht eingereicht. Weiterhin ist einen Mindesteinlage von 25.000 Euro erforderlich. Davon muss mindest die Hälfte einbezahlt sein. Die Differenz kann als Sacheinlagen erfolgen. Zu beachten ist jedoch, dass die Einlage den erwarteten Umsätzen entspricht. Kurz gesagt bedeutet dieses, dass ein Millionenumsatz nicht mit nur 25.000 Euro oder weniger durch die Geschäftspartner akzeptiert wird.

Die Besteuerung und Informationen im Netz

Ein erzielter Gewinn wird seit des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 mit 15 Prozent besteuert. Die frühere Regelung, dass zwischen dem einbehaltenen und ausgeschütteten Gewinn unterschieden wird, gibt es nicht mehr. Damit unterliegt die GmbH der gleichen Besteuerung wie das Einzelunternehmen. Die GmbH ist Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches und somit besteht für den jährlichen Abschluss eine Bilanzierungspflicht. Die Bilanz muss zumeist öffentlich bekannt gegeben werden. Dazu reicht eine jährliche Gesellschaftsversammlung. Aufgrund der beschränkten Haftung und der geringen Einlagen ist die Kreditvergabe vonseiten der Banken häufig eingeschränkt. Die Bank verlangt Sicherheiten, welche oftmals nur mit dem Privatvermögen eines Gesellschafters gegeben werden kann. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass eine GmbH oftmals eine richtige Form der Existenzgründung darstellt. Die Haftung kann begrenzt werden und sie kann mit nur einer Person gegründet werden. Genaue Beschreibungen der GmbH und deren Haftung können im GmbH-Gesetz (GmbHG) nachgelesen werden. Eine GmbH kann als Sach-, Personen- oder Phantasiefirma auftreten. Der Zusatz GmbH muss jedoch am Ende des Namens ersichtlich sein.
Informationen finden sich auf den Websites unter [[www.gmbh-gesetz.de|http://www.gmbh-gesetz.de/]] sowie unter www.gesetze-im-internet.de.

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