Selbständigkeit - Welche Förderungen gibt es und womit kann man rechnen?
Der Traum vom eigenen Geschäft, der Traum davon der eigene Chef zu sein, sind häufige Gründe eine Selbstständigkeit aufzubauen. Andauernde Arbeitslosigkeit und die geringe Aussicht auf eine neue Arbeit sind weitere Argumente für eine Existenzgründung. Wer kann dabei helfen und wo gibt es finanzielle Unterstützungen?
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Der Weg in die Selbstständigkeit
Der Weg in die Selbstständigkeit ist zu Beginn nicht so einfach, wie von vielen erwartet. Ein Businessplan muss erstellt werden, die Rentabilitätsberechnung sollte zumindest ansatzweise auf die nächsten drei Jahre ein erwirtschaftetes Einkommen darstellen und gesetzliche Vorgaben müssen eventuell zunächst erfüllt sein. Die erhoffte Steigerung des Selbstwerts bleibt erstmal aus.
Der Weg der Arbeitsagenturen und Jobcenter
Eine Existenzgründung ohne ein Basiswissen kann schief gehen. Es kann in eine hohe Verschuldung und damit in eine erneute Arbeitslosigkeit führen.
Aus diesem Grund erwartet die Arbeitsagentur den Besuch eines Existenzgründerseminares.
Ein arbeitssuchender Mensch ist verpflichtet, auf Kosten der Agentur solch ein Seminar zu besuchen.
Eine Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus stellt auch für das Arbeitsamt oder dem Jobcenter ein Risiko dar. Ziel der Agenturen ist schließlich die endgültige Vermittlung aus der Arbeitslosigkeit heraus und damit die Aufnahme einer Tätigkeit.
Aufgrund der Erfahrungen der Agenturen durch die früheren Ich AGs ist man hier vorsichtig geworden. Und das kann als sinnvoll bezeichnet werden. Wird dort das Erstellen eines Businessplanes, kaufmännisches Grundwissen, Steuerrecht sowie allgemeines Geschäftsrecht gelernt.
Gleichzeitig werden Möglichkeiten zum Beantragen von Förderungen in Form von Geld aufgezeigt. Die Arbeitsagenturen als auch die Jobcenter können auf Antrag durch den Arbeitssuchenden für sechs Monate Einstiegsgeld bewilligen. Dieses entspricht dem Arbeitslosengeld II der bisherigen Höhe und einem Zuschlag von bis zu 50% von der Regelleistung.
Arbeitslosengeld I Empfänger erhalten ebenfalls ein Überbrückungsgeld bis zu 6 Monaten in Höhe von 50% ihres Arbeitslosengeldes I. In Sonderfällen können nach erneuter Prüfung die Zuschüsse für weitere sechs Monate bewilligt werden. Die Zahlungen können jedoch erst bewilligt werden, wenn ein nachvollziehbarer Businessplan mit Aussicht auf die Tragfähigkeit der Selbstständigkeit besteht. Es ist eine Kannbestimmung vonseiten der Agenturen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Informationen finden sich auf der Seite der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de.
Stiftungen und Banken
Weitere Gelder können oftmals über Stiftungen bezogen werden. Hier kann die Lawaetz-Stiftung genannt werden. Sie führen im Rahmen von Beratungen Seminare durch. Die Kosten können auf Antrag im voraus von den Arbeitsagenturen oder Jobcentern übernommen werden. Die Höhe der Unterstützung hängt von der Größe und Erfolgswahrscheinlichkeit des Projektes ab. Ergänzende Informationen sind unter [[www.lawaetz.de|http://www.lawaetz.de/]] zu erhalten. Die KfW-Mittelstandsbanken sind weitere Ansprechpartner für Förderungen. Sie bieten ein ERP-Beteiligungsprogramm oder ERP-Startfonds für junge technologische Projekte an. Für alles gilt: Erst beantragen - dann planen. So kann der Weg in die Selbstständigkeit mit Unterstützung gegangen werden, sofern benötigte Mittel bewilligt sind. Weitere Informationen können unter [[www.tippscout.de|http://www.tippscout.de/]] aufgerufen werden.