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Gründung einer Limited - Vorgehensweise und Hinweise

Die Limited gewinnt immer mehr an Bedeutung – in Deutschland und im Geschäftsalltag. Werbeaussagen, dass eine Limited (Ltd) innerhalb weniger Tage und gar Stunden erfolgen kann, ist nicht ganz korrekt, wenn man es richtig machen möchte.

Warum eine Limited?

Eine Ltd. ist nicht weniger aufwändig, wie die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Allein die Bilanzierungspflicht stellt viele Gründer vor eine neue Aufgabe. Dieses ähnelt der GmbH und sollte mit gutem Fachwissen bewältigt werden. Der europäische Gerichtshof hat eine Rechtsprechung entwickelt, welche besagt, dass jeder Mitgliedsstaat verpflichtet ist, eine in einer anderen Stadt ordnungsgemäß gegründete Kapitalgesellschaft ohne weitere Hürden anzuerkennen. Das betrifft auch die Limited.
Die Möglichkeit zur Gründung von Mischformen der Gesellschaften macht es möglich und denkbar, dass die Limited & Co KG eine weite Verbreitung erlangt. Im Vereinigten Königreich (Schottland, England und Wales) ist die Limited die am meisten verbreitete Gesellschaftsform. Es ist dort die regelmäßige Gesellschaftsform, da sie unkompliziert zu gründen und zu verwalten ist. Die niedrigen Entstehungskosten machen dabei den Reiz aus. Sie liegen bei rund 1500 Euro. Im Vergleich zur GmbH mit 25.000 Euro. Die Folgekosten für die Bilanzierung und Steuererklärung sind ebenso niedriger.
Die Gründung erfolgt preiswert und schnell. Durch die Ausstellung einer Gründungsurkunde eines Registrator (Beamter) des Companies House ist die Anmeldung vollzogen. Das Handelsregister, wie in Deutschland bekannt, gibt es in Großbritannien nicht. Neben einer geringen Gebühr (ab 20 Englische Pfund) sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden: Gesellschaftsvertrag mit Unterschrift der Gesellschafter, Anschrift des Sitzes, Angabe über die Höhe des Nominalkapitales und der Nennwert der einzelnen Anteile, Erklärung über den Gesellschaftsgegenstand, Personalien der Geschäftsführer und des Sekretärs, Haftungserklärung mit Haftungsausschluss einer persönlichen Haftung sowie eine eidesstaatliche Versicherung eines Anwaltes oder Geschäftsführer, dass die Gründungsvorschriften eingehalten werden.

Selbst gründen oder Gründungsgesellschften?

Die benötigten Formulare sind unter [[http://www.companieshouse.org.uk/|http://www.companieshouse.org.uk/]] erhältlich. Nach rund einer Woche Bearbeitungszeit erhält die Limited nach einer ordentlichen Prüfung, eine Eintragungsnummer. Die Gesellschafter erhalten per Post eine Gründungsbescheinigung. Damit ist die Limited gegründet. Erscheint einem die Woche als zu lang, kann ein Eilverfahren beantragt werden. Innerhalb 24 Stunden ist damit eine Gründung möglich. Über das Internet kann diese Zeit nochmals verkürzt werden.
Beratergesellschaften
Sogenannte Beratergesellschaften können im Antragsverfahren eine Hilfe darstellen. Sie sind im Netz unter [[www.go-ahead.de|http://www.go-ahead.de/]] oder unter www.limited24.de zu finden. Diese bieten entsprechende günstige Komplettpakete an. Eine Rechtsberatung erfolgt nicht und zumeist steht auch kein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Damit sind sie eher für Gründungswillige geeignet, welche die deutsche Rechtsprechung gut kennen. Die Unterlagen erfolgen per Email als pdf-Dateien. Sie sind in Deutschland vollkommen anerkannt. Ist damit alles bestätigt, muss eine Zweiteintragung in das deutsche Handelsregister erfolgen. Spätestens hier sollte sich Hilfe über einen Steuerberater oder Anwalt geholt werden.
Weitere Informationen sind unter www.limited-steuer.de zu erhalten.

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