Kündigung - wann lohnt der Gang vors Arbeitsgericht?
In der heutigen Zeit sollte man gut aufpassen, dass man den eigenen Job nicht verliert. Einmal zu spät kommen oder ein Krankenstand kann schon das Aus bedeuten. Nicht immer ist eine Kündigung aber gerechtfertigt.
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Die Kündigung
Wer jeden Tag verschläft, seine Arbeit nicht ordentlich erledigt und nichts begreift, muss wohl oder übel mit einer Kündigung rechnen. In solch einem Fall ist die Kündigung auch vollkommen gerechtfertigt. Anders schaut die Sache aus, wenn man wegen Krankenstand den Job verliert. Wird man währenddessen auf der Straße ertappt, so wird das Ganze zu einem Streitthema. Nur so kann der Chef einem nicht während des Krankenstandes kündigen. Das widerspricht dem Gesetz. In solch einem Fall sollte man sich an das Arbeitsgericht wenden. Nicht nur das krank sein kann eine Kündigung auslösen. Es gibt jede Menge andere Gründe dafür. Zum Beispiel Diskriminierung. Der Chef darf den Mitarbeiter nicht kündigen, weil dieser zum Beispiel homosexuell ist. Solche Missstände kann der Mitarbeiter selber herausfinden. Sollte es bisher keine Probleme gegeben haben und nach dem Outing schon, ist es eindeutig ein Fall für das zuständige Arbeitsgericht.
Arbeitsrecht: Urteile sollte man sich genau ansehen
Es gibt viele Gründe, die für aber auch gegen eine Kündigung sprechen. Chefs glauben, sie kämen so einfach davon. Natürlich wird man dort nicht mehr arbeiten wollen, aber man darf zu mindestens eine Entschädigung verlangen. Das Landesarbeitsgericht Berlin kann einem auf jeden Fall helfen. Fühlt man sich ungerecht behandelt, sollte man einen Termin bei der Kanzlei für Arbeitsrecht ausmachen. Dort wird man gemeinsam rausfinden, ob es Chancen auf einen Sieg gibt oder ob der Chef nicht eventuell sogar recht hat. Manchmal begreifen die Opfer erst viel später, dass diese eigentlich die Täter waren. Wer ständig im Internet surft, obwohl es im Vertrag ausdrücklich verboten ist, darf sich auch am Ende nicht wundern. Es handelt sich meistens um Kleinigkeiten, die am Ende zu einer großen Kündigung führen, die der Mitarbeiter aber trotzdem nicht akzeptiert. Reden bringt immer etwas. Bevor man zum Arbeitsgericht geht, tut es auch ein Gespräch beim Chef. Dieser muss auf jeden Fall einen Grund nennen. Einzige Ausnahme: in der Probezeit. Hier kann jeder gehen oder kündigen, wann er möchte. Erst danach müssen Gründe genannt werden. Auch hat man sich in der normalen Zeit an die Kündigungsfristen zu halten. Werden diese auch nicht eingehalten, muss das Unternehmen mit hohen Strafen rechnen.