BGB Mietrecht: Was man darüber wissen sollte!
Zwischen Mieter und Vermieter kommt es oft zum Streit, vor allem wenn es beim Auszug aus der Wohnung zur Wohnungsübergabe kommt. Dabei regelt das BGB im Mietrecht genau, was Mieter und Vermieter dürfen und was nicht.
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Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt das Mietverhältnis
Im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB gibt es zahlreiche Paragraphen, die das Mietverhältnis regeln und Mieter und Vermieter über deren Rechte und Pflichten genau in Kenntnis setzt. In §535 BGB wird genau dargelegt, was der Inhalt und die Hauptpflichten des Mietvertrags sind. Der Vermieter überlässt dem Mieter die Mietsache, die er in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen muss. Der Mieter wiederum verpflichtet sich, die Mietsache ordnungsgemäß zu nutzen und die vereinbarte Miete zu zahlen.
§ 556 BGB regelt die Vereinbarungen über Betriebskosten. Hierbei wird vereinbart, dass der Mieter Betriebskosten in einer angemessenen Pauschale vorauszahlt. Die Betriebskosten müssen jährlich abgerechnet werden. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist, darf der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen. Wenn der Mieter Einwände gegen die Abrechnung hat, so muss er diese dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen.
Kündigung des Mietvertrages
Über die Kündigung gibt der § 573 genaue Auskunft. Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist dabei ausgeschlossen. Als berechtigtes Interesse gilt beispielsweise, wenn der Mieter seine vertraglichen schuldhaft und nicht unerheblich verletzt hat oder wenn der Vermieter die vermieteten Räume für seine Familie benötigt. Der Vermieter muss in seiner schriftlichen Kündigung, die Gründe für die Beendigung des Mietverhältnisses angeben.
§ 574 BGB erläutert wann der Mieter der Kündigung widersprechen kann. Dies ist dann der Fall wenn die Kündigung für den Mieter eine unzumutbare Härte darstellt, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Mieter keinen angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen beschaffen kann. Gibt der Vermieter dem Widerspruch des Mieters nicht statt, so wird dieser Konflikt durch ein Urteil geregelt. Ob dann aber eine harmonische Atmosphäre zwischen Vermieter und Mieter herrscht ist zu bezweifeln. Dies kann vor allem dann zum Problem werden wenn Mieter und Vermieter im selben Haus wohnen. Letztendlich aber besteht für den Mieter die Sicherheit, dass er seine Wohnung durch eine Kündigung ohne triftige Gründe nicht verlieren kann, vorausgesetzt er bezahlt pünktlich die Miete an den Vermieter und hält die Wohnung in einem angemessenen Zustand sauber. Das richtige Lüften und Beheizen der Wohnung gehört auch zum sachgemäßen Gebrauch der Mietsache, damit sich kein Schimmel in der Wohnung bildet, was eine Kündigung nach sich ziehen könnte.