Kündigung durch den Arbeitnehmer - das ist dabei zu beachten
Unter anderem hat die sich positiv entwickelnde Wirtschaft in den vergangen Jahren immer mehr dazu geführt, dass Arbeitnehmer ihren derzeitigen Arbeitsplatz aufgeben und zu einem anderen Arbeitgeber wechseln. Damit das möglich ist, müssen Arbeitnehmer eine Kündigung schreiben. Was sie dabei beachten müssen, welche Regeln gelten und welche Arten und Unterschiede im Inhalt es bei Kündigungen durch den Arbeitnehmer gibt, erfahren Sie hier.
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Inhalt und Arten der Kündigung
Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer erklärt dieser seinem Arbeitgeber gegenüber einseitig die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber muss die Kündigung nicht annehmen, damit sie wirksam wird. Sie ist bereits gültig, wenn der Arbeitnehmer sie seinem Arbeitgeber vorgelegt oder eingereicht hat. Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer kann als fristgerechte Kündigung mit Einhalten aller Fristen und gesetzlich oder tarifvertraglich bestehenden Regeln und Vorschriften oder als fristlose Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grunds erklärt werden. Bei einer fristgerechten Kündigung ist der Arbeitnehmer jedoch nicht verpflichtet, einen Grund für seine Kündigung anzugeben, damit diese wirksam wird. Er muss sich lediglich an die ihm vorliegenden Kündigungsfristen halten. Diese Frist beträgt normalerweise vier Wochen. Die Kündigung durch den Arbeitnehmer muss deutlich und zweifelsfrei formuliert sein. Der Arbeitnehmer muss zudem den Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis enden soll, eindeutig angeben. Tut er das nicht, so geht man rechtmäßig gesehen vom nächstmöglichen Termin aus. Der Arbeitnehmer ist dann bis zu diesem Zeitpunkt noch in seinem alten Betrieb beschäftigt.
Diese Regeln gelten für Arbeitnehmer
Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer muss immer schriftlich erfolgen, mündliche Kündigungen führen nämlich nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Des Weiteren gilt, dass die einmal verfasste und eingereichte Kündigung durch den Arbeitnehmer von jenem nicht zurückgenommen werden kann.
Arbeitnehmer, die nicht bezwecken, ihre Stelle ganz zu kündigen, können eine Änderungskündigung schreiben. Diese bezweckt die Änderungen einzelner Arbeitsbedingungen. Wenn der Arbeitgeber den ihm angebotenen Änderungen jedoch nicht zustimmt, kann es doch zur Beendigung des gesamten Arbeitsvertrags kommen.
Die fristlose Kündigung, die der Angabe eines Grundes für die Kündigung bedarf, akzeptiert beispielsweise folgende Gründe des Arbeitnehmers:
• Die Nichtzahlung des Arbeitsentgelts,
• vorsätzliche oder grob fahrlässige Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit für den Arbeitnehmer am Arbeitsplatz,
• ständiges und erhebliches Überschreiten der maximalen Arbeitszeiten,
• Straftaten des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer.