Arbeitsgericht Hamburg - Details und Erfahrungsberichte
Es gehört zu den Besonderheiten des deutschen Rechts, dass für arbeitsrechtliche Streitigkeiten besondere Gerichte – Arbeitsgerichte – eingesetzt sind. Von diesen bestehen in jedem Bundesland normalerweise mehrere. Gegen deren Urteile kann bei einem Landesarbeitsgericht Berufung eingelegt werden. Sofern das jeweilige Landesarbeitsgericht eine Revision zulässt, entscheidet über diese das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
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Ei nserh großes Arbeitsgericht in Hamburg
In einem Stadtstaate wie Hamburg gibt es nur ein einziges Arbeitsgericht: Das Arbeitsgericht Hamburg ist an der Osterbekstraße in 22 083 Hamburg ansässig (Telefon 040 428 563 5665, Fax 5852. Präsidentin des Arbeitsgericht Hamburg ist Frau von Hoffmann, der ein Vizepräsident und zwei Präsidiumsmitglieder zur Seite stehen.
Wegen der besonderen Bedeutung dieses Gerichts hat dieses neunundzwanzig Kammern, die auf die verschiedenen Rechtsgebiete spezialisiert sind. Jede Kammer hat einen Vorsitzenden Richter und einen Vertreter.
Die Kammern sind mit im Normalfall mit drei Richtern besetzt. Geregelt ist dies durch die Geschäftsverteilung.
Arbeitsgerichte befassen sich mit allen Rechtstreiten, die sich aus Arbeitsverhältnissen ergeben können – von der Auswahl von Bewerbern über die die tarifliche Einstufung beim Gehalt über Abmahnungen, Sozialplänen, Entlassungen oder sonstigen Fragen. Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Üblicherweise werden die Antragsteller oder Kläger von den Mitarbeitern ihres Berufsverbandes oder Gewerkschaft als Beistand unterstützt.
Für die Gewerkschaften ist dies ein wichtiges Argumente für die Mitgliedschaft.
Tätig werden Arbeitsgerichte auf Antrag. Die Schriftsätze der Parteien werden bei der Rechtsantragsstelle eingereicht.
Vorgeschriebens Verfahren
Auf den Antrag oder die Klage einer der Parteien beruft das Gericht üblicherweise einen Sühnetermin an. Dabei versucht ein Einzelrichter, den Parteien gut zuzureden, damit sie sich vergleichen. Erst wenn dies ergebnislos bleibt, wird der Fall an die Kammer verwiesen. Diese legt fest, ob je nach Bedeutung ein Einzelrichter oder die Kammer mit drei Richtern entscheiden soll.
In der Hauptverhandlung können dann die Parteien ihre Ansichten ausführlich darlegen.
Nach deren Anhörung wird die Kammer entscheiden – manchmal auch nur einen Termin für die Anhörung von Zeugen oder Sachverständigen festlegen.
Wenn im voran gegangenen Sühnetermin eine Einigung nicht zu erzielen ist, können sich Verfahren vor dem Arbeitsgericht recht lange hinziehen.
Zu den Besonderheiten des Arbeitsgerichts Hamburg zählt, dass es wichtige – und für die Rechtsfortentwicklung bedeutsame – Urteile regelmäßig veröffentlicht. Das ist im deutschen Arbeitsrecht durchaus ungewöhnlich.
Weiterer Rchtsweg
Entscheidungen der Arbeitsgerichte können mit der Berufung vor das Landesarbeitsgericht Hamburg oder den anderen Landesarbeitsgerichten angefochten werden. Eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht bedarf der Zulassung.
Wird die verweigert, kann Nichtzulassungsbechwerde erhoben werden.
Gegen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kann Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden oder der Europäische Gerichtshof in Straßburg angerufen werden. Dort ergehen dann grundlegende Entscheidungen, die für die ganze Europäische Union verbindlich sind.