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Krankenversicherungen und der Beitragssatz: Alle nötigen Informationen

Beim Beitragssatz für die Krankenkasse muss man eine Unterscheidung zwischen dem Basistarif und den frei wählbaren Tarifen treffen. Die Kosten für die Krankenversicherung im Basistarif der gesetzlichen Krankenversicherungen gleich hoch. Die dafür anzuziehende gesetzliche Grundlage findet sich im Paragrafen 241 des fünften Sozialgesetzbuches. Seit 1. Januar 2011 liegt er bei 15,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, wobei die Kassen individuelle Zuschläge pauschal pro Versicherten erheben können.

Bemessung und Verteilung der Kosten für die Krankenversicherungstarife

Die Beiträge werden bei abhängig Beschäftigten nach dem tatsächlichen Einkommen berechnet. Von den 15,5 Prozent werden von der AOK Krankenversicherung und den anderen gesetzlichen Krankenversicherungen zuerst einmal 0,9 Prozent abgezogen, die der Versicherte allein zu tragen hat. Der verbleibende Teil wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Versicherten getragen. Daraus ergibt sich eine Verteilung von 8,2 Prozent zu Lasten des Versicherten und von 7,3 Prozent zu Lasten des Arbeitnehmers. Ein zweites Kriterium für die Krankenversicherungs-Kosten ist die Beitragsbemessungsgrenze. Sie ist nach mehr als zwei Jahrzehnten von 2010 auf 2011 erstmals reduziert worden, nachdem es zuvor alljährlich Anhebungen zwischen zwei und knappen sechs Prozent gegeben hat. Für das Jahr 2011 beträgt sie 44.550 Euro, was umgerechnet einem monatlichen Einkommen von 3.712,50 Euro entspricht. Bei freiwillig versicherten Selbstständigen, die nachweisbar ein niedrigeres Einkommen haben, gilt die besondere Regelung, dass bei ihnen die Beiträge auf Grund eines fiktiven monatlichen Einkommens von 1.916,25 Euro berechnet werden. Eine Ausnahme stellen die über die Künstlersozialkasse Versicherten dar. Bei ihnen erfolgt die Beitragsberechnung auf der Basis des tatsächlich erzielten Einkommens.

Gute Wahltarife bei einem Krankenkassenvergleich finden

Die größten Unterschiede bei den Kosten für die Kranken-Versicherung ergeben sich aus den Wahltarifen. Hier darf die Krankenkasse nämlich individuelle Abstufungen nach dem vorhandenen Risikopotential vornehmen. Das kann sich aus dem Alter und dem Geschlecht der Versicherten ergeben. Aber auch vorhandene zusätzliche Risiken wie Übergewicht oder Rauchen können mit zum Ansatz kommen. Hier lohnt sich deshalb die intensive Suche nach einem guten Krankenkasse-Tarif ganz besonders. Für welche konkreten optionalen Tarife man sich beispielsweise bei einer Online Krankenkasse entscheidet, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Sinn machen auf jeden Fall die Zusatzversicherungen für Zahnersatz und Sehhilfen. Auch über die Wahltarife zum Krankengeld sollte man sich auf jeden Fall gründlich beraten lassen. Das gilt von der gesetzlichen Krankenkasse bis hin zum privaten Vertrag in der Beamten-Krankenversicherung.

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