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Krankenversicherung für Rentner: Was man dazu wissen sollte!

Kostenmäßig ist man mit einer Rentner-Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse gut aufgehoben, weil diese keine Risiko- und Alterszuschläge kennt, sondern nach dem Rücklagenprinzip arbeitet. Doch dort kommt man nur hinein, wenn man die letzten Jahre vor dem Renteneintritt pflichtversichert war. Wer zum Renteneintritt eine PKV für Rentner abgeschlossen hat, kann sich auf Antrag die von den Rentenkassen gewährten Zuschüsse zur Krankenversicherung mit auszahlen lassen.

Was hat sich durch den Gesundheitsfonds am Beitragssatz geändert?

Bis zum 31.12 2008 konnten die Krankenkassen ihre allgemeinen Beitragssätze noch frei nach ihrem aktuellen Finanzbedarf festsetzen. Seit der Einführung des Gesundheitsfonds ist der Grundbeitrag im so genannten Basistarif in jeder Rentner Krankenversicherung gleich hoch und lag Anfang Januar 2011 bei 15,5 Prozent. Darüber hinaus darf die PKV für Rentner einen individuellen Beitrag fordern, der nicht wie die sonstigen GKV Beiträge und der private Krankenversicherungsbeitrag vom Einkommen abhängig ist, sondern in pauschaler Höhe erhoben wird. Auch an der Verteilung der Kosten für die Rentner- Krankenkasse hat sich mit dem Gesundheitsfonds etwas geändert. Der Arbeitgeber oder die Rentenkasse zahlen nur noch die Hälfte des zuvor um 0,9 Prozent geminderten Beitrags, der für den Basistarif bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze erhoben wird. Die zusätzlichen Pauschalen zum Krankenkassen Beitrag müssen vom Versicherten allein aufgebracht werden. Im Paragrafen 242 des Fünften Sozialgesetzbuches ist geregelt, wer einen individuellen sozialen Zuschuss zur Krankenkasse bekommen kann.

Die Leistungen aus der Rentner-Krankenversicherung

Es ist egal, ob der Versicherte Beiträge für eine PKV für Rentner zahlt oder sich für die gesetzliche Krankenkasse entschieden hat. – Die zu gewährenden Leistungen im Basistarif sind vom jeweiligen Leistungskatalog abhängig. Dieser umfasst die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen und regelt, wann Praxisgebühr oder eine Zuzahlung für verordnete Medikamente geleistet werden muss. Auch eine umfangreiche Palette an Vorsorgeleistungen wird über die GKV Beiträge und über die Kosten für die PKV Rentner abgedeckt. Wer sich über den Leistungskatalog hinaus gehende Leistungen sichern möchte, der kann dies mit den Wahltarifen tun, die sowohl die gesetzliche KV als auch die PKV für Rentner bieten. Gute Beispiele dafür sind die Zusatzversicherungen für Zahnersatz oder Sehhilfen. Auch die Erstattung von Gebühren bei homöopathischen Behandlungen sowie Chefarztbehandlung und Unterbringung im Einzelzimmer bei stationären Behandlungen kann über Wahltarife in der Renter-Krankenversicherung versichert werden.

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