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Freier Mitarbeiter: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Unwesentlich, ob man zu Beginn nur kleinere Arbeiten als freier Mitarbeiter annimmt oder ob man sofort Größeres, vielleicht sogar mit einem Partner zusammen plant: Die Einstufung durch den Gesetzgeber sollte man kennen, um zukünftige Probleme zu vermeiden und sich sofort bestmöglich zu positionieren.

Unternehmer oder Arbeitnehmer?

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer. Genau bedeutet das: Wenn man seine Arbeitskraft verkauft, geht man eine abhängige Beschäftigung ein und ist Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zahlt alle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Diese zieht er dann natürlich vom Arbeitsentgelt ab. Anders ist das bei Unternehmern oder Selbständigen. Diese verkaufen ihre Arbeitsergebnisse. Sie arbeiten auf Rechnung. Steuern müssen sie selber zahlen. Auch um die Versicherungen müssen sie sich selber kümmern.

Freiberufler oder Gewerbetreibender

Aber nicht jeder Selbständige muss ein Gewerbe anmelden. Auch die Selbständigen teilen sich in zwei Gruppen. Und zwar in die Freiberufler und die Gewerbetreibenden. Steuerlich und rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen diesen beiden Gruppen. Ein Gewerbe ist ein Handelsgeschäft. Ein Gewerbetreibender ist strengen Regeln in Sachen Buchführung und Steuererklärung unterworfen und muss sein Gewerbe anmelden. Selbstständige, die im künstlerischen oder schriftstellerischen Bereich tätig sind oder Dienstleister, deren Werke von künstlerischem Gehalt sind, sind freiberuflich Selbständige und müsse kein Gewerbe anmelden. Nicht immer ist diese Abgrenzung aber ganz einfach. Ein klassischer Problemfall ist ein Webdesigner. Obwohl der Begriff Design bereits in der Berufsbezeichnung enthalten ist, muss der Freischaffende dem Finanzamt erst einmal nachweisen, dass die eigene künstlerische Tätigkeit über den Verkauf von Websites, die aus Baukastensystemen bestehen, hinausgeht. Um Klarheit zu schaffen haben Gerichte vier Abgrenzungskriterien entwickelt. Diese Kriterien sollten man sich bei Unternehmensgründung noch einmal verdeutlichen. Künstlerische und Dienstleistungsberufe, die nichts mit Serienproduktion und Handel zu tun haben, sind demnach freie Berufe. Im Normal erfordern diese Berufe eine höhere Bildung. Außerdem verlangt sie schöpferische Begabung sowie einen persönlichen Arbeitseinsatz des Betriebsinhabers.

Änderung möglich

Was tun, wenn man sich schon einen Gewerbeschein besorgt hat und dann feststellt, dass dieser alles nur sehr kompliziert macht. Eigentlich erfüllt man alle Voraussetzungen um als freier Selbständiger arbeiten zu können. Am besten meldet man sich dann beim Finanzamt und erklärt dem zuständigen Sachbearbeiter das Problem. In der Regel ist es so, dass einem die Sachbearbeiter gerne schnell weiterhelfen. Sie haben ja auch selber ein Interesse, denn so beugen sie Verwirrungen und chaotischen Steuererklärungen vor.

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