Gründung einer AG - Rechtliches und Empfehlungen
Grundsätzlich kann jeder Mann und jede Frau eine AG gründen. Für die Gründung einer AG wird nur eine einzelne Person benötigt. Der sogenannte Gesellschaftsvertrag, beziehungsweise die Satzung muss immer notariell beurkundet werden.
Gründung einer AG
Die Gründung einer AG wird besonders häufig von Einzelpersonen getätigt. Ebenso benötigt man nur ein geringes Eigenkapital für eine AG. Das Grundkapital wird immer von dem jeweiligen Gründer aufgebracht. Dieses muss mindestens bei einem Euro liegen. Ein höherer Nennbetrag muss sich immer auf einen vollen Euro belaufen. Die Aktien dürfen nicht für einen geringeren Betrag verkauft werden, als der, den sie zu der Eröffnung gehabt haben. Eine größere AG muss immer die Organe dieser angeben, beziehungsweise bestellen. Man sollte diesen jedoch auch regelmäßig von Dritten, einem Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer, überwachen lassen. Eine reguläre AG muss mindestens eine Einlage, das Grundkapital, von 50.000 Euro betragen. Durch einen Eintrag im Handelsregister wird eine AG zu einer juristischen Person und entbindet somit die Aktionäre oder auch den Aktionär von ihrer persönlichen Haftung.
Erfolgreich eine “kleine AG“ gründen
Eine kleine AG hat sich Mitte der 90er, genauer gesagt am 10.08.1994 gegründet. Hier hat man sich Gedanken gemacht. Man hat einige Formvorschriften abgeändert und vereinfacht. Es wurde auf die sogenannte Ich AG-Forderung eingegangen, die es Einzelpersonen ermöglicht eine nicht börsennotierte AG zu gründen, für die man nur ein sehr geringes Eigenkapital benötigt. Der Sinn dieser Vereinfachung besteht darin, dass man gerade für die mittelständischen und kleineren Unternehmen diese Gesellschaftsform attraktiver gestaltet. Diese Unternehmensform wird sehr gut von der Bevölkerung angenommen und seit dem 01.01.1995 sorgt diese in Kraft gerufene Reform des sogenannten Umwandlungsrechts für sehr viele Neuanmeldungen von AGs. Ebenso hat man einen Zusatz geschaffen, der festlegt, dass der Mindestbetrag einer Aktie bei einem Euro festgelegt ist.
Eine AG kann einem wieder in den Arbeitsalltag zurückbringen
Besonders für Menschen, die schon länger keinen geregelten Arbeitsvertrag mehr besitzen, aber über ausreichende Fähigkeiten verfügen, können mit einer Ich-AG wieder in das Berufsleben einsteigen. Mit dieser Rechtsform hat man sehr viele Gelegenheiten. Wer zum Beispiel über handwerkliches Geschick verfügt, kann sich in dieser Sparte die Selbstständigkeit ermöglichen. Ebenso können in einer AG völlig neue Inspirationen wachsen und auch zum Teil staatlich gefördert werden. Das einmalige an dieser Rechtsform ist, dass man mit wenig Einsatz eine Menge erreichen kann.