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Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Wie gründet man eine GmbH?

Die Gründung einer GmbH ist jedem Menschen erlaubt. Mehrere sogenannte Gesellschafter sind dafür erforderlich, die dann später alle für das Unternehmen verantwortlich sind. In diesem Artikel erhalten Sie einen Leitfaden zur Gründung einer GmbH.

Ablauf der Gründung - Schritt für Schritt

Erster Schritt: Vorgründungsgesellschaft Eine oder mehrere Personen müssen sich über die Gründung einer GmbH einig werden. Daraus entsteht dann automatisch die Vorgründungsgesellschaft, auch bekannt als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Die Personen, die daran beteiligt sind, sind danach dazu verpflichtet, einen Gesellschaftsvertrag zu unterzeichnen. Dieser muss den Zweck und den Sitz der GmbH, den Namen der GmbH, die Höhe der Summe des Stammkapitals (mindestens 25.000 Euro), als auch die von jedem Gesellschafter zu leistende Stammeinlage für das Stammkapital beinhalten.
Zudem müssen sich die Gesellschafter zu diesem Zeitpunkt auch noch darüber einigen, wer die Führung der GmbH übernehmen soll. Diese Position kann durch einen, aber auch durch mehrere Personen ausgeübt werden. Wenn mehrere Gesellschafter die Führungsposition übernehmen, so sind Einzelbefugnisse nicht erlaubt und die Gesellschaft kann dann nur gemeinschaftlich handeln. Zweiter Schritt: Vor-GmbH Nachdem sich die Gesellschafter einig geworden sind, benötigen sie eine Gründungsurkunde, die sie von einem Notar bestätigen lassen müssen. Nach der Unterzeichnung der Urkunde ist die Vor-GmbH gegründet. Diese Vor-GmbH ist bereits dazu befugt, am Rechtsverkehr teilzunehmen und Rechte und Pflichten zu erwerben. So dient sie als Einstieg der Verbindlichkeiten und Geschäfte der späteren fertigen GmbH. Dritter Schritt: Handelsregister Laut Gesetz muss die GmbH schlussendlich noch in ein Handelsregister eingetragen werden, bevor sie rechtmäßig am Geschäftsverkehr teilnehmen und eröffnet werden darf. Wichtig ist es, dass die Gesellschafter die Stammeinlage vor der Eintragung in das Handelsregister gezahlt haben, ebenso muss bereits eine Anmeldung zum Handelsregister gefertigt und geschrieben worden sein. Bei der Anmeldung dürfen wichtige Dokumente wie die Notarkurkunde über die Errichtung der GmbH und die Namensunterschriften der Geschäftsführer natürlich nicht fehlen.

Fazit zur Gründung einer GmbH

Bei der Gründung einer GmbH müssen zwar vorerst einige Formalitäten geklärt werden, aber sie sind nicht so kompliziert, wie sie immer scheinen. Die Gründung einer GmbH ist ein erster Schritt in die Selbstständigkeit, den man zudem nicht alleine gehen muss. Da auch andere Gesellschafter die Verantwortung und die Haftung für die eigens gegründete Firma besitzen, kann man sich die Arbeit und die Kosten teilen.

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