Einen Gewerbeschein beantragen - Wie und wo?
Um mich für eine Ich AG anzumelden, wählte ich schon mehrmals den Weg zum Gewerbeamt: Das erste Mal tat ich dies als Holzhändler für ein gebundenes Gewerbe. Anschließend beantragte ich einen Gewerbeschein für die IT Beratung. Dieser war wiederum „ungebunden“. Und schließlich beantragte ich die Gewerbeanmeldungen für sämtliche Online-Portale im Internet.
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Gewerbeschein in Österreich
Dieses Online-Anmelden hätte man sich in Österreich als „Neuer Selbstständiger“ sparen können: Diesem Titel unterliegen nämlich alle gewerblichen Beschäftigungen, für die kein Gewerbeschein notwendig ist, beispielsweise für Autoren oder Gutachter. Kommt jedoch eine Übersetzung hinzu, fällt man in die Gewerbeordnung und dann ist unter anderem ein Gewerbeschein nötig. Die Wirtschaftskammer erteilt darüber hinaus umfangreiche Aufklärungen. Man sollte also vor der Anmeldung des Gewerbes diesen Weg nicht scheuen und dort ein umfassendes Gespräch führen.
Gewerbeschein in Deutschland
Kurz noch nach Deutschland: Mit einem Formular kann der Gewerbeschein vor Aufnahme des Gewerbes beim Gewerbeamt oder Ordnungsamt beantragt werden. Der Gewerbeanmeldungsschein, kurz Gewerbeschein, ist also nichts anderes als die behördliche Empfangsbescheinigung über den Erhalt einer nach der Gewerbeordnung verbindlichen Anzeige. Den Gewerbeschein bekommt man also bei der Gewerbemeldestelle des zuständigen Ordnungsamtes oder bei der Gemeindeverwaltung. Die Anmeldung kann auch im Internet oder per Telefon erfolgen. Verbirgt man jedoch dem Gewerbeamt seine Selbstständigkeit, macht man sich strafbar, und man handelt sich „Turbulenzen“ auch mit dem Finanzamt ein. Es fordert dann Steuernachzahlungen. Man entrichtet, je nach Kommune, zwischen 12 und 65 Euro für eine Gewerbeanmeldung. Nach der Gewerbeanmeldung kann man den Gewerbeschein beantragen, der ist dann darin enthalten. Die Daten werden sodann an die Industrie- oder an die Handwerkskammer weitergegeben. Außerdem erhalten das Finanzamt und das Gewerbeaufsichtsamt diese Daten der Gewerbeanmeldung, so dass automatisch eine Anmeldung erfolgt. Der Gewerbeschein hat keinen eigenständigen Regelungsgehalt. Er stellt weder eine Erlaubnis noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dar.
Fazit für einen Gewerbeschein
Der Gewerbeschein ist die Amtliche Bescheinigung für das Ausüben eines Gewerbes. Der Gewerbeschein an sich weist letztlich keinen selbständigen Regelungsgehalt auf. Weder ist er eine Erlaubnis, noch ist er die Unbedenklichkeitsbescheinigung, sondern er bezweckt nur dem Gewerbetreibenden, dass er die verpflichtende Anzeige getan hat. Die ausschlaggebende Behörde muss binnen drei Werktage die Ankunft der Anzeige bestätigen. So ist der Gewerbeanmeldungsschein die erste öffentliche Anmeldung des Gewerbes. Ein interessanter Weg in die Selbstständigkeit ist dabei der „Neue Selbstständige“, wie oben dargelegt und kurz angerissen. Detailliertere Informationen hält die jeweilige Wirtschaftskammer bereit. So erfährt man ganz genau, wann man einen Gewerbeschein braucht - mit allen nachgeschalteten Folgen wie Finanzamt oder Versicherungsträger. So kann dieser Weg durchaus "charmante" Aspekte zeigen.