Eine "Limited" in England gründen - wie geht man da vor und auf was muss man achten?
Die Limited als vereinfachte Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat auch in Deutschland an Bedeutung gewonnen. Ist sie doch die Gründung um einiges günstiger als die GmbH. Bringt es Vorteile?
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Der Anfang, die Anmeldung in Großbritannien
Durch die neue Gesetzesregelung des europäischen Gesetzeshof, dass die Mitgliedsstaaten der europäischen Gemeinschaft eine ordnungsgemäß gegründete Kapitalgesellschaft anzuerkennen hat, hat den Zuwachs der englischen Private Limited Company by Share (Ltd) vereinfacht. Die Gründungskosten sind um ein Vielfaches günstiger und auf ein Stammkapital kann verzichtet werden. Zur Gründung kann eine Beratungsgesellschaft eingesetzt werden. Die Gebühren liegen bei rund 200 Euro. Zu beachten ist jedoch, trotz des Komplettpakets, dass weder eine rechtliche Beratung noch ein Ansprechpartner angeboten wird. Ihre Aufgabe ist die Anmeldung der Ltd. per Post oder Online beim zuständigen Companies House.
Unterlagen
Dazu werden einzig allein die benötigten Unterlagen wie der Gesellschaftsvertrag mit Unterschrift der Gesellschafter, Anschrift des Sitzes, Angaben über das Stammkapitel, Erklärung über den Gesellschaftsgegenstand, Personalien der Geschäftsführer und des Sekretärs, Haftungserklärung mit Haftungsausschluss einer persönlichen Haftung sowie eine eidesstaatliche Versicherung eines Anwaltes oder Geschäftsführer, dass die Gründungsvorschriften eingehalten werden, benötigt. Der Beamte des Companies House erteilt eine Eintragungsnummer und stellt daraufhin die Gründungsbescheinigung aus. Innerhalb einer Woche oder per Internet und Zuschlag ist dieses in einem Tag erledigt. Die Gebühr für die Erstellung der Gründungsbescheinigung beginnt bei rund 20 englischen Pfund. Die dafür benötigten Unterlagen können unter [[www.companieshouse.org.uk|http://www.companieshouse.org.uk/]] ausgedruckt werden. Beratergesellschaften finden sich unter [[www.limited24.de|http://www.limited24.de/]] sowie bei [[www.go-ahead.de|http://www.go-ahead.de/]]. Liegen die Unterlagen aus Großbritannien vor, muss eine zweite Eintragung in das deutsche Handelsregister erfolgen.
Einfach und doch ist einiges zu beachten
Trotz der günstigen Errichtung einer Limited, sollte beachtet werden, dass der Jahresabschluss nach deutschem als auch nach dem englischen Recht zu erfolgen hat. Eine Informationspflicht besteht sowohl gegenüber dem deutschen sowie dem englischen Handelsregister. Das deutsche Finanzamt kann eine deutsche Übersetzung der Unterlagen einfordern. Der Gerichtsstand liegt in Großbritannien sowie in Deutschland.
Durch die geringe Höhe des Stammkapitals von rund 1,50 Euro ist eine Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit schnell gegeben. Um die rechtlichen und steuerlichen Pflichten entsprechend beider Länder gerecht zu werden, empfiehlt sich ein Steuerberater oder Rechtsanwalt. Kosten, die neben einer eventuellen Übersetzung hinzukommen.
Aufgrund der niedrigen Haftung hat die Limited insbesondere bei Geldgebern einen schlechten Ruf. Ohne zusätzliche Sicherheiten aus dem privaten Bereich wird es kaum einen Kredit geben. Weiterhin verlangt das englische Recht eine postalische Adresse. Diese kann gegen eine monatliche Gebühr von rund 200 bis 300 Pfund „gemietet“ werden.
Einnahmen und Gewinne werden nach deutschem Recht versteuert.
Als Tipp kann genannt werden, dass die Ltd. nur dann gegründet werden sollte, wenn der Gründer eine internationale Erfahrung besitzt und ein internationales Unternehmen aufbauen möchte. Aus oben genannten Zahlungsgründen sollte ein erhöhtes Stammkapital eingezahlt werden. Unter [[www.limited-steuer.de|http://www.limited-steuer.de/]] sind weitere Informationen erhältlich.