Schönheits-OP: Ab wann werden die Kosten übernommen?
Die plastische Chirurgie erlebt in den letzten Jahren einen immer stärker anwachsenden Aufschwung. Menschen, besonders Frauen, die ein Schönheitsideal anstreben, entscheiden sich oft für eine riskante Schönheits-Operation. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Schönheits-OP oder muss der Patient sie selbst tragen? In welchen Fällen die Kosten auf die Krankenkasse teilweise oder ganz übertragen werden, können Sie in diesem Artikel lesen.
/wedata%2F0023054%2F2011-06%2Fsurgical-team-during-operation-working-on-open-wo.jpg)
Schönheits-OPs - Allgemeine Informationen
Schönheits-Operationen sind in der heutigen Zeit Gang und Gebe geworden. Der Grund dafür liegt in einem idealen Bild seiner selbst, das sich mit dem gesellschaftlichem Schönheitsideal und der Schönheit anderer misst.
Schönheits-OPs fallen in die Kategorie der ästhetischen Chirurgie, diese ist wiederum eine Unterkategorie der plastischen Chirurgie. Die ästhetische Chirurgie befasst sich mit allen Arten von Schönheits-Operationen, egal ob Nasenkorrektur, Ohrenkorrektur, Fettabsaugen, Brustvergrößerung, das Aufspritzen der Lippen mit Botox oder die Hautstraffung.
Schönheits-Operationen werden ganz nach den Wünschen der Klientin oder des Klienten gestaltet. Meist sind es jedoch Frauen, die sich eine Schönheits-Operation wünschen. Und für viele von ihnen ist der Traum von makellosem Aussehen und unglaublicher Schönheit schon regelrecht zur Sucht geworden. Dass sie ihre Gesundheit dabei aufs Spiel setzen, stört sie jedoch nicht. Jede OP ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden und so ist es auch mit Schönheits-OPs.
Wann werden Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Ein ästhetischer Eingriff ist in den meisten Fällen nicht Sache der Krankenkasse. Wenn die OP nicht notwendig ist, sondern nur dadurch stattfinden soll, weil sich die Patientin nach Schönheit sehnt, so wird die Krankenkasse die Kosten für diese Schönheits-Operation mit Sicherheit nicht übernehmen.
Der Versicherungsträger tritt aber dann ein, wenn die Operation notwendig ist. Sind Menschen beispielsweise durch einen schlimmen Unfall entsetzlich enstellt, so dient die Operation gewissermaßen dem Lebensgefühl und der Würde des Menschen. Dies ist Grund genug, dass der Patient die Kosten nicht selbst tragen muss.
Im Falle einer auftretenden Krankheit nach einer Schönheits-Operation war es früher so geregelt, dass die Krankenkassen auch hierfür nicht aufkommen. Mittlerweile ist es aber so, dass bei Selbstverschuldung einer Krankheit durch eine OP die Krankenkasse die Kosten teilweise übernimmt. Die meiste Last liegt aber auch hier immer noch auf demjenigen, der für die Nachfolgen der nicht notwendigen Operation verantwortlich ist.