Rentenversicherungsbund - Geschichte, Empfehlungen und Erfahrungsberichte
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat ihren Hauptsitz in Berlin und ist unter anderem für rund 52 Millionen Versicherten zuständig. Was zählt noch zu ihren Aufgaben?
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Aus der RfA wurde die DRV
1921 entstand als die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte (RfA) in Berlin mit der Wahrnehmung der Betreuung und Verwaltung von den Sozialabgaben durch die Angestellten und Arbeitgeber. Berechnungen der Renten, Wahrnehmung der Aufgabe als „Betreuer“ für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und drohender Erwerbsunfähigkeit.
1953 wurde aus der RfA die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) bis 2005 daraus die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) wurde.
Sie gilt bis heute als größte Bundesbehörde für Angelegenheiten in Bezug der Renten und angrenzenden Gebieten.
Aktuell hat sie rund 23.000 Beschäftigte, betreut rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner sowie rund 52 Millionen Versicherte.
Mit vier weiteren Standorten verwaltet sie Versicherte entsprechend ihren Geburtsdaten. Das bedeutet, dass Versicherte, welche zwischen dem 2. und 4. und am 17. eines Monats geboren wurden, in Gera betreut werden.
Versicherte, die am 12. bis 14. 21., 22. oder am 24. eines Monats geboren wurden, werden in Stralsund und alle anderen in Berlin betreut.
Dieses betrifft die Verwaltung der Rentenkonten.
Anträge auf medizinische Rehamaßnahmen, Erwerbsminderung oder Teilhabe am Arbeitsleben werden alle in Berlin bearbeitet und entschieden.
22 Regionalzentren unterstützen die Arbeit in Berlin und direkt vor Ort der Versicherten.
Bei Fragen rund um die Rente oder gesundheitsfördernde Maßnahmen stehen den Versicherten 975 Auskunfts- und Beratungsstellen zur Verfügung.
Neben der Betreuung und Beratung der Versicherten sind sie zuständig für rund 3,5 Millionen Arbeitgeber.
Dazu zählen Beratungen und Betriebsprüfungen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund verwaltet rund 137 Mrd. Euro Haushaltsgelder.
Ihre wichtigsten Aufgaben
Versicherte, welche ihr Rentenalter oder auch die Berechtigung zum Rentenbezug erreicht haben, können dort auf Antrag ihre Rente berechnen und auszahlen lassen.
Dieses sollte mindestens 6 Monate vor dem Rentenbeginn eingereicht werden.
Medizinische Maßnahmen wie stationäre oder ambulante Therapien werden über die DRV geprüft und entschieden.
Dazu zählen auch die Anträge für die Teilhabe am Arbeitsleben. Diese prüfen beantragte Hilfsmittel wie Stühle, Tische, Sehhilfen für den Computerarbeitsplatz sowie Anträge auf Umschulungen. Voraussetzung dafür ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.
Anträge auf Erwerbsminderung werden dahingehend geprüft, ob diese vorliegt und in welchem Umfang. So kann auch eine Teilerwerbsminderung festgestellt werden.
Dazu bedienen sie sich zahlreicher Gutachter vor Ort des Versicherten.
Die Auszahlung der Gelder wie Renten, Erwerbsminderungsrente oder das Überbrückungsgeld bei einer Umschulungsmaßnahme erfolgt ebenfalls aus Berlin.
Die DRV ist eine sehr große Institution mit vielen wahrzunehmenden Aufgaben und der Hauptaufgabe der Betreuung ihrer Versicherten.
Für Anträge aller Arten und deren Entscheidung ist viel Zeit und Geduld mitzubringen.
Ein regelmäßiges telefonisches Nachfragen kann eventuell Unklarheiten schneller aus dem Weg räumen, als auf dem Postweg. Dieser kann mitunter bis zu einer Woche dauern.
Weitere Informationen sind unter [[www.deutsche-rentenversicherung-bund.de|http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/]] zu erhalten.