Gewerblicher Rechtsschutz: Was man wissen sollte!
Gewerblicher Rechtsschutz ist ein Spezialgebiet im deutschen Recht. Er beschäftigt sich in erster Linie mit dem Schutz des geistigen Eigentums. Fachanwälte sind Techniker und Anwalt in ein und der selben Person.
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Gegenstände des gewerblichen Rechtsschutzes
Der gewerbliche Rechtsschutz gehört wie das Wettbewerbsrecht und das Urheberrecht zum Rechtsbereich der Wirtschaftsordnung und damit überwiegend zum Privatrecht. Es gibt keine ganze Reihe von Gesetzen, die beim gewerblichen Rechtsschutz Berücksichtigung finden.
Zu diesen Gesetzen rechnet man das Markengesetz, das Patentgesetz, das Halbleiterschutzgesetz das Geschmacksmustergesetz das Sortenschutzgesetz. Am besten einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz beauftragen
Ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz darf diese Bezeichnung nur dann führen, wenn er diesen Titel von einer Rechtsanwaltskammer verleihen bekommen hat. Um als Fachanwalt auf diesem Gebiet auftreten zu können, muss er sein besonderes Wissen in dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes einer Prüfung unterzogen haben. Das bedeutet gleichzeitig, dass er nachgewiesen hat, mindestens 80 Verfahren eigenverantwortlich abgewickelt hat. Im Allgemeinen wird Erfahrung in einem derart komplexen Rechtsgebiet wie dem geistigen Eigentums mit einer hohen Erfolgsaussicht verbunden.
Naturwissenschaft und Recht in einer Kanzlei
Da der gewerbliche Rechtsschutz ein nicht exakt einzugrenzendes Gebiet zwischen Recht und Technik ist, sind Patent- und Rechtsanwälte in einer Person der optimale Ansprechpartner, wenn es um den Schutz geistigen Eigentums geht. Der beauftragte Rechtsanwalt muss sowohl im Bereich der Technik als auch im rechtlichen Bereich umfassende Kenntnisse besitzen.
Einzelne Bereiche im gewerblichen Rechtsschutz
Patente oder Gebrauchsmuster werden bei Bedarf für gewerblich verwendbare technische Erfindungen angemeldet. Das Gebiet der Technik ist hier der Bereich, in dem Ergebnisse eines schöpferischen Schaffens zu verzeichnen sind. Gegenstand des Patentschutzes sind Ergebnisse geistiger Arbeit nicht, wenn sie aus den Gebieten Musik, Literatur, darstellende Kunst, geschäftliche und kaufmännische Methoden oder Organisationssysteme stammen. Sie werden jedoch dem Urheberrecht zugeordnet und können ebenso geschützt werden. Das Patent- und Gebrauchsmusterrecht zeigt eine Ausrichtung auf den Bereich Technik und auf gewerbliche Betätigung. Schützenswert sind nur jene Erfindungen, die im technischen Sinn etwas neues darstellen und zugleich gewerblich anwendbar sind. Gegen Markenpiraterie und Gebrauchsmusterverletzung Das Markengesetz beschäftigt sich beispielsweise mit dem Schutz von Form und Abbildungen der Ware, Buchstaben, Verpackungen einer Ware sowie Farben. Die Eigenschaft einer Marke definiert sich durch die Unterscheidungskraft. Eine schützenswerte Marke muss sich hinsichtlich Gebrauch, Waren- und Dienstleistungen von anderen Unternehmen deutlich unterscheiden. Wer einen Geschmacksmusterschutz erreichen möchte, muss ein entsprechendes Exemplar (Muster) beim Deutschen Patent- und Markenamt hinterlegen. Die Anmeldung wird daraufhin veröffentlicht.