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Beitragssätze für Krankenkassen - Übersicht der Beiträge und Sätze sowie Empfehlungen

Bei den Beitragssätzen muss man zuerst einmal eine grundsätzliche Unterscheidung treffen. Sie bezieht sich auf die Differenzierung zwischen den gesetzlichen Kassen und der Privatkrankenversicherung. Hinzu kommt die Notwendigkeit, zwischen den Beiträgen für die Basistarife und den reinen Wahltarifen unterscheiden zu müssen. Darüber hinaus gelten unterschiedliche Beitragssätze für einzelne Gruppen von Versicherten.

Was sollte man bei den PKV im Vergleich beachten?

Die günstigste Art, eine private Versicherung zu bekommen, ist der Basistarif. Er ist vor allem für ältere Menschen lohnenswert, da sie bei den Wahltarifen durch die private Krankenversicherung kräftig zur Kasse gebeten werden. Der Basistarif bekommt seine Bezeichnung daher, dass er die Basisleistungen bietet, die auch im Leistungskatalog der gesetzlichen Pflichtversicherung enthalten sind. Die gesetzliche Grundlage für den Basistarif bildet der Paragraf 12 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, nach dem dieser Krankenversicherung-Tarif seit Jahresbeginn 2009 von durchweg jeder Privatkrankenversicherung angeboten werden muss. Eine Ablehnung von Versicherungsanträgen ist dafür nicht möglich. Wer älter als 65 Jahre ist, kann den Basistarif auch ohne Bindung an das individuelle Einkommen erhalten. Dafür gilt jedoch die Voraussetzung, dass er vorher mindestens zehn Jahre privat versichert gewesen sein muss. Der Wechsel von der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV in den Basistarif der privaten Krankenversicherung kann binnen eines halben Jahres erfolgen, wenn eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV festgestellt worden ist.

Wie setzen sich die Beiträge für die private Versicherung zusammen?

Die Beiträge für den Basistarif in der PKV dürfen den Satz nicht überschreiten, der auch für die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse gilt. Dieser liegt aktuell bei 15,5 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens, wobei die Krankenkassen einen pauschalen Zusatzbeitrag erheben können. Bei den weiteren Kosten für die private Krankenversicherung kommt es darauf an, welche optionalen Leistungspakete dazu gebucht werden. Hier steht ein breit gefächertes Angebot zur Verfügung. Zum Wahltarif Zahnersatz kann jedem Versicherten nur geraten werden, denn er schließt einen erheblichen Teil der Lücke, der zwischen den tatsächlichen Kosten und dem aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gezahlten Zuschuss entsteht. Ähnliche Tarife sind inzwischen auch für Seh- und Hörhilfen verfügbar. Auch an das Krankentagegeld sollte gedacht werden. Das trifft vor allem auf den Einzelunternehmer zu, bei dem das komplette Einkommen wegfällt, wenn er auf Grund einer Krankheit arbeitsunfähig ist. Als Beamter sollte man schauen, für welche Sachen man Beihilfen vom Dienstherrn erhält und die dann verbleibende Bedarfslücke mit Wahltarifen schließen, bei denen der Beitrag immer ausschließlich von den jeweils garantierten Leistungen abhängig ist.

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