Wohnung inserieren - Die besten Wege, das wichtigste auf 200 Zeichen zu reduzieren
Ein altes Sprichwort sagt „In der Kürze liegt die Würze“. In den Inseraten in Zeitungen wird es aber oftmals auf die Spitze getrieben, weil dort nach Spaltenzeilen oder Zeichen bezahlt werden muss und man Kosten sparen möchte. Deshalb hat sich beim Inserieren eine ganze Reihe von Kürzeln durchgesetzt, für die es allerdings noch kein allgemeingültiges oder gar rechtsverbindliches Verzeichnis gibt. Es ist also wichtig, sich vor der Verfassung oder Sichtung von Inseraten damit ein wenig auseinander zu setzen.
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Platzierungen und Pflichtangaben für Immobilienanzeigen
Wer in einem Printmedium sein Haus zum Kauf anbieten möchte, der hat die Chance, allein durch die Platzierung ein paar Zeichen sparen zu können. Dabei lässt es sich ausnutzen, dass die Kleinanzeigen der Zeitungen zumindest eine Teilung in „Suche“ und „Biete“ aufweisen. Hinzu kommt bei den größeren Blättern eine Differenzierung zwischen Vermietungen und den Häuser-Angeboten und Wohnungsofferten zum Kauf. Private Anbieter haben noch zudem die Chance, dass sie Immobilien zum Kaufen gratis inserieren können, wenn sie Gutscheine für Annoncen nutzen und es ihnen reicht, wenn sie in kleinen und lokal begrenzt verteilten Werbeblättern veröffentlicht werden. Die entstehenden Kosten stellen auf jeden Fall eine Pflichtangabe bei Vermietungen dar. Sie setzen sich aus mehreren Positionen zusammen, von denen eine die Kaltmiete ist. Ihre Deklaration lässt sich auf die beiden Buchstaben „KM“ verkürzen. Mit dem Kürzel „BK“ werden die Betriebskosten und mit „HK“ die Heizkosten ausgewiesen. Findet sich der Vermerk „BVZ“, dann handelt es sich um eine Betriebskostenvorauszahlung, über die regelmäßig abgerechnet werden muss.
Die Kürzel für die Ausstattung der Immobilien
Wer als Neustarter in eine eigene Wohnung zum Mieten auf das Kürzel „EBK“ trifft, der darf sich freuen. Er braucht nämlich keine Küche zu kaufen, weil in dem Objekt bereits eine Einbauküche vorhanden ist. Mit den Buchstaben „ts“ und „vs“ zusammen mit einer Jahreszahl wird angegeben, ob es sich um ein teilsaniertes oder voll saniertes Objekt handelt. Ein voll saniertes Objekt ist immer günstig, weil hier das Risiko späterer Modernisierungen mit den dazu möglichen Mieterhöhungen nicht besteht. Auch für die Lage der Wohnungen und der Art der Häuser-Angebote gibt es Kürzel. Ein gutes Beispiel sind „fEFH“ und „RH“. Mit „fEFH“ wird ein frei stehendes Einfamilienhaus und mit „RH“ ein Reihenhaus bezeichnet. Begegnet einem das Kürzel „REH“, dann handelt es sich um ein Reihenendhaus. Etagen werden von unten nach oben mit „EG“ für Erdgeschoss, „OG“ zusammen mit einer Ziffer für Obergeschoss und „DG“ für Dachgeschoss verwendet.