Wie bekommt man einen Kredit, wenn man arbeitslos ist?
Immer wieder werden Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern im Internet Kredite angeboten. Dabei bekommen sie weder in der Schweiz noch in Deutschland von den Kreditvermittlern, Banken und Kreditinstituten einen Kredit. Das liegt daran, weil Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose kein festes Arbeitsverhältnis vorweisen können und genau das ist Voraussetzung für die Genehmigung eines Kreditantrages. Somit kann man sich das Ausfüllen der Onlineformulare für einen Arbeitslosenkredit sparen.
/wedata%2F0023888%2F2011-07%2FGeldscheine_3.jpg)
Kredit vom Arbeitsamt
Einen Kredit vom Arbeitsamt zu bekommen, ist heute keine Seltenheit mehr. Gerade Hartz-IV-Empfänger haben kaum Geld um sich mal eben einen neuen Kühlschrank oder eine neue Waschmaschine zu kaufen. In der Regel gewähren die Arbeitsämter ein Darlehen von 230 Euro bis 250 Euro. Diese Beträge können sogar in sehr kleinen Beträgen wie zum Beispiel 5 Euro monatlich beglichen werden. Die Raten werden dann monatlich direkt vom Arbeitslosengeld abgezogen. Bei so kleinen Beträgen ist die Laufzeit dementsprechend lang. Vor allem Familien mit Kindern haben gute Aussichten auf die Gewährung eines solchen Darlehens. Da Hartz-IV-Empfänger bei Banken keine guten Chancen auf einen Kredit haben, ist das Darlehen vom Arbeitsamt eine echte Alternative. Man sollte aber nicht mit einem Kredit von 1000 Euro rechnen. Die Bewilligung des Darlehens liegt immer im Ermessen des Mitarbeiters. Dennoch wird jeder Fall individuell betrachtet und genauestens geprüft.
Kredit vom Staat
Der Staat hilft seinen Bürgern vor allem in der Ausbildungsphase, in der Aufbauphase von Existenzgründungen und bei Familiengründungen mit verschiedenen Förderungen weiter. Bevor man sich in der privaten Wirtschaft umsieht, sollte man sich die staatlichen Angebote ansehen. Über staatliche Kredite sollten die Bürger von den Banken viel besser aufgeklärt werden. Arbeitslose, die sich selbständig machen möchten, bekommen auch staatliche Förderungen. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Gründungszuschuss. Dieser wird in zwei Phasen eingeteilt. Unmittelbar nach Bewilligung des Gründungszuschusses beginnt die erste und wichtigste Phase. Diese hat eine Dauer von längstens neun Monate. Hier bekommt der Anspruchsberechtigte 300 Euro zur sozialen Absicherung und die Höhe des letzten Arbeitslosengeldes I. Der Existenzgründer kann nach Ablauf dieser neun Monate bei seiner Arbeitsagentur die zweite Phase des Gründungszuschusses beantragen. Hier wird die Geschäftstätigkeit des Gründers überprüft und bei Bedarf kann man die Förderung um weitere sechs Monate verlängern. Der Gründer bekommt hier aber nur noch die 300 Euro für seine soziale Absicherung. Auch wenn der Gründungszuschuss absolut steuerfrei ist, muss er bei der Steuererklärung aufgeführt sein.