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Verzugszinsen berechnen - So funktioniert's

Verzugszinsen sind immer dann anzusetzen, wenn ein Schuldner sein Zahlungsziel nicht einhalten kann. Sie dienen dem Ausgleich der Kosten, die die ausbleibende Zahlung verursacht.

Verzugszinsen

Sollte eine Rechnung die Sie an ein anderes Unternehmen oder eine Privatperson noch offen sein und das Zahlungsziel (zum Beispiel 30 Tage) überschritten sein, haben sie das Recht Zinsen zu verlangen, die den Verzug ausgleichen. Verzugszinsen dienen grundsätzlich dazu, Verlust der Ihnen gegebenenfalls dadurch entsteht, dass Ihr Vertragspartner nicht rechtzeitig zahlt auszugleichen. Zum Einen macht das Beispiel Sinn, dass sie sich angenommen zum jetzigen Zeitpunkt im Dispositionskredit Ihres Giro Kontos befinden und der erwartete Betrag diese Differenz voll ausfüllen oder überschreiten würde. Sie werden also seitens der Bank dazu aufgefordert Überziehungszinsen zu bezahlen. Bei rechtzeitiger Zahlung ihrer debitorischen Rechnung hingegen, wäre Ihr Giro Konto ausgeglichen und diese Zinsen würden nicht anfallen. Um eben diesen Sachverhalt auszugleichen dürfen Sie nun bei Ihrem Schuldner Verzugszinsen geltend machen. Zum Anderen würde Geld das Sie heute einnehmen, da einer Ihrer Kunden bzw. Geschäftspartner bezahlt, morgen bei Anlage Zinserträge erwirtschaften. Durch die zu späte Zuführung dieser Mittel in Ihre Unternehmung - oder Ihr privates Giro Konto - entgeht Ihnen also die Opportunität (Möglichkeit) das erwartete und eingeplante Geld anzulegen. Dieses gilt sowohl für zweiseitige Handelsgeschäfte, als auch für Geschäfte unter Privatpersonen (Zum Beispiel ein Hausverkauf bzw. Kauf). Eine Besonderheit gibt es jedoch bei der Berechnung des Zinssatz zu beachten.

Der Zinssatz

Ausschlaggebend für die Berechnung des Verzugszins ist die Tatsache, ob der Schuldner ein Privatmann oder ein Geschäftsmann bzw. eine juristische Person ist. In §288 BGB "Verzugszinsen" wird der Sachverhalt wie folgt geregelt: Ist der Schuldner eine Privatperson, so gilt der Basiszins + 5% Aufschlag. Dieses Geschäft wird Verbrauchergeschäft genannt. Ist der Schuldner ein Geschäftsmann, so gilt der Basiszins + 8% Aufschlag. Dieses Geschäft nennt man Handelsgeschäft. Hinter dem Begriff "Basiszins" verbirgt sich der Zins, der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Deutsche Bundesbank verpflichtet sich dazu, diesen Zins im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und stets aktuell zu halten. Der aktuelle Basiszins liegt bei 0,37% (Stand 07.2011).
Dieser Wert schwankte die letzten Jahre deutlich. Um selbst einen konkreten Betrag für Verzugszinsen zu berechnen, gibt es online einige gute Zinssatzrechner, die bei der stichtagsgenauen Zinsberechnung helfen können!

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