Ratgeber für die Selbstständigkeit: Ich AG
Für Arbeitlose gibt es einen neuen Weg aus der Arbeitslosigkeit: Die Gründung einer Ich AG! Doch nicht jeder ist dafür geeignet, eine solche AG zu gründen. Was Sie bezüglich der Existenzgründung beachten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
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Fakten, Voraussetzungen, Finanzen
Die Ich AG ist ein neues Kapitel, wenn es um Existenzgruendung und Selbstständigkeit geht. Die Möglichkeit, sein eigenes Unternehmen zu gründen und zu verwalten, löst von der Abhängigkeit eines Arbeitgebers und fördert eigene Konzepte und Ideen.
Eine Ich Ag bezeichnet somit ein Einzelunternehmen, das von jedem Arbeitslosen gegründet werden kann.
Natürlich sollte man dabei einige Dinge nicht außer Acht lassen:
Persönliche Fähigkeiten
Menschen, die eine Ich Ag gründen wollen, sollten ein Multitalent sein oder zumindest die Fähigkeit besitzen, sich auf viele verschiedene Dinge gleichzeitig konzentrieren zu können.
Eine Ich AG fordert sehr viel Planung, Ideenreichtum, Ehrgeiz, zu verwiklichende Konzepte und den Glauben an sich und seine Ideen. Der Existenzgründer ist in seinem Ein-Mann-Unternehmen für alles verantwortlich: Von der Buchhaltung, über Marketing bis hin zum Verkauf. Mit stressigen Situationen und beruflichem Druck sollte man somit gut umgehen können.
Konzept
Wichtig ist, dass das Konzept mit dem man eine Existenz gründen will realistisch und umsetzbar ist und zudem etwas Neues beinhaltet, dass Menschen neugierig macht. Nur wer gute Ideen hat, die vielleicht sogar den Fortschritt ankurbeln könnten, hat auch die Möglichkeit in dieser Art Beruf zu überstehen. Das Konzept muss gut durchdacht und auf lange Zeit voraus geplant sein.
Ein genauer Business-Plan ist also unbedingt Pflicht!
Finanzielle Unterstützung
Gründer einer Ich AG haben das Recht auf finanzielle Unterstützung, egal ob sich diese durch Förderung, Einstiegsgeld oder Zuschüsse auszeichnet, Subventionen müssen sein, um eine Basis der Existenzgründung zu schaffen. Denn kaum ein Arbeitsloser hat genügend Geld, um in eine eigene Firma zu investieren. Beantragen können Sie dies bei der Gewerbeanmeldung, welche ebenfalls notwendig ist, damit Sie eine Firma nicht verbotenerweise eröffnen und nachher mit Strafanzeigen rechnen müssen.
Was passiert mit dem Arbeitslosengeld?
In der anfänglichen Zeit der Ich AG hat der Gründer weiterhin das Recht, Arbeitslosengeld zu beziehen. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich allerdings um die Anzahl von Tagen, für die ein Gründungszuschuss gezahlt wurde.
Seit dem 01.01.2011 besteht zudem die Möglichkeit der Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung.