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Gründung einer GmbH: Vorbereitung, Formalitäten, Tipps...

Dieser Artikel stellt einen Leitfaden zur Gründung einer GmbH dar. Erfahren Sie alles über die Vorbereitungen, den Ablauf und die schlussendlich vollzogene Gründung einer GmbH.

Erster Schritt: Vorgründungsgesellschaft

Wenn sich mehrere Personen über die Gründung einer GmbH einigen, dann entsteht dadurch eine Vorgründungsgesellschaft: Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Diese Personen müssen dann einen Gesellschaftsvertrag unterschreiben. Dieser muss folgendes beinhalten: • Zweck und Sitz der GmbH,
• Name der GmbH,
• Höhe des Stammkapitals (mindestens 25.000 Euro),
• die von jedem der einzelnen Gesellschafter auf das Stammkapital zu leistende Stammeinlage. Ebenso sollten sich die Gesellschafter einigen, wer von ihnen für die Geschäftsführung zuständig ist. Sind dafür mehrere Geschäftsführer zuständig, kann die Gesellschaft nur gemeinschaftlich handeln. Einzelbefugnisse und -entscheidungen sind dann nicht möglich.

Zweiter Schritt: Vor-GmbH

Die Gesellschafter brauchen zur Gründung ihrer GmbH zunächst eine Gründungsurkunde, die sie von einem Notar bestätigen lassen müssen. Mit der Unterzeichnung dieser Urkunde ist die GmbH in Form einer Vor-GmbH schon einmal errichtet. Die Eigenschaften einer Vor-GmbH zeichnen sich durch Rechtsgebilde eigener Art aus. So kann sie, vertreten durch die Geschäftsführung, bereits am Rechtsverkehr teilnehmen und Rechte und Pflichten erwerben. Sie kann damit Verbindlichkeiten eingehen und die Geschäfte der noch nicht fertigen GmbH aufnehmen.

Dritter Schritt: Eintragung der GmbH in das Handelsregister

Soll die GmbH angemeldet werden, die Existenzgründung endlich vollends vollzogen werden, muss die GmbH in das Handelsregister eingetragen werden. Danach kann die gegründete GmbH auch endlich am Geschäftsverkehr teilnehmen. Vor der Eintragung in das Handelsregister müssen allerdings die Stammeinlage bezahlt worden sein und eine Anmeldung zum Handelsregister gefertigt und unterschrieben worden sein. Bei der Anmeldung vorzulegen sind: • Die Notarurkunde über die Errichtung der GmbH,
• die Liste mit den Gesellschaftern,
• eine Versicherung der Geschäftsführer, dass die Einlage gezahlt wurde,
• eine Versicherung der Geschäftsführer, dass keine Umstände vorliegen, welche ihrer Bestellung zu Geschäftsführern entgegen stehen,
• der Umfang des Vertretungsbefugnis der Geschäftsführung,
• Namensunterschriften der Geschäftsführer,
• bei Bedarf einer öffentlichen Genehmigung ein Genehmigungsbescheid.

Fazit

Eine Existenzgründung mit einer GmbH sieht durch die vielen Formalitäten zwar kompliziert aus, jedoch müssen Sie bedenken, dass die Gründung stets von einem Notar begleitet wird, der alle offenen Fragen klärt und Ihnen zur Seite steht. Deweiteren besteht die Möglichkeit, dass allen Gesellschaftern die gleichen Rechte bezüglich der GmbH erteilt werden. Somit werden die Kosten für jeden einzelnen vermindert und niemand haftet alleine für die Firma.

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