Noch nicht registriert ? Erstellen Sie eine Overblog !

Mein Blog erstellen

Mietvertrag für das Einfamilienhaus: Was man beachten muss!

Damit er für beide Seiten bindend ist, muss der Mietvertrag für das Einfamilienhaus rechtlich korrekt aufgesetzt werden. Nur so sind später Streitigkeiten zu vermeiden. Nicht immer ist auf Standardmietverträge Verlass. Darauf sollten Sie achten:

Das Mietobjekt

Zunächst sollten beide Vertragsparteien - Vermieter und Mieter - für den Hausmietvertrag genau bezeichnet werden, denn nur als Mieter bezeichnete Personen sich berechtigt, das Haus gegen Zahlung der Miete zu nutzen. Eine Untervermietung ist damit nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters zulässig. Weiterhin sollte das Mietobjekt genau beschrieben werden. Dabei sollten genaue Angaben zum Haus selbst (Anzahl und Größe der Räume, Keller usw., Satellitenanlage, Markisen ...), aber auch zu PKW-Stellflächen, Nebengelass oder Garten gemacht werden. Was darf genutzt werden und was nicht? Ist dies nicht gesondert geregelt, kann der Mieter davon ausgehen, dass er das gesamte Grundstück und Gebäude nutzen darf.

Mietzeit und Miete

Der Beginn des Mietverhältnisse muss im Vertrag festgehalten werden, beginnt doch mit diesem Datum auch die Mietzahlungspflicht. In der Regel werden Mietverträge fürs Haus auf unbefristete Zeit geschlossen. Zeitverträge werden vom BGH nur unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt. Nur die Bezahlung der Miete berechtigt den Mieter zur Nutzung der Räumlichkeiten. Sie gehört damit zu den Hauptpflichten des Mieters. Die Miete muss nach Grundmiete und Betriebskosten aufgeschlüsselt werden. Weiterhin müssen Vereinbarungen zur Fälligkeit (in der Regel am 3. Werktag des Monats) sowie zu eventuellen Mieterhöhungen getroffen werden. Heutzutage ist es üblich, beim Abschluss des Mietvertrages eine Kaution zu stellen. Diese darf max. 3 Monatsmieten betragen und in bis zu 3 Raten gezahlt werden. Die Art und Weise der Zahlung ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Am verbreitetsten sind die Barzahlung, das Sparbuch und die Mietkaution.

Weitere Pflichten des Mieters

Nun können Regelungen zu weiteren Pflichten des Mieters folgen wie Instandhaltung und sorgsame Nutzung des Mietobjektes, Renovierung und Schönheitsreparaturen. Dabei dürfen im Mietvertrag keine festen Fristen mehr festgeschrieben werden. Die Kosten für Kleinreparaturen müssen auf 75 Euro pro Jahr begrenzt werden. Weiterhin sollten die Haltung von Haustieren (eine allgemeines Verbot ist nicht statthaft), die Hausreinigung, der Winterdienst usw. vereinbart werden.

Schlussformulierung

So einfach es klingt: Der Mietvertrag muss von beiden Seiten mit Orts- und Datumsangaben handschriftlich unterzeichnet sein - erst dann gilt der Vertrag als geschlossen und hat rechtliche Wirkung.

Gleiche Kategorie Artikel Immobilien

Berlin Wohnung: Wo lässt es sich schön und günstig wohnen?

Berlin wohnung: wo lässt es sich schön und günstig wohnen?

Viele zieht es aus privaten oder beruflichen gründen in die hauptstadt oder deren nähe. das hauptproblem ist dann aber oft die wohnung. vor allem wer auf günstige wohnungen angewiesen ist, hat es hier nicht leicht.
Preisvergleich - Günstiger Strom

Preisvergleich - günstiger strom

Der strompreisvergleich ist für viele menschen die erste option, die angewendet wird, wenn es darum geht, strom zu sparen. bei den unterschiedlichen und zahlreichen anbietern verliert man aber schnell den überblick. was man beim vergleich beachten sollte und wie sich die stromkosten auch anders senken lassen, lesen sie hier.
Wohnung inserieren - Die besten Wege, das wichtigste auf 200 Zeichen zu reduzieren

Wohnung inserieren - die besten wege, das wichtigste auf 200 zeichen zu reduzieren

Ein altes sprichwort sagt „in der kürze liegt die würze“. in den inseraten in zeitungen wird es aber oftmals auf die spitze getrieben, weil dort nach spaltenzeilen oder zeichen bezahlt werden muss und man kosten sparen möchte. deshalb hat sich beim inserieren eine ganze reihe von kürzeln durchgesetzt, für die es allerdings noch kein allgemeingültiges oder gar rechtsverbindliches verzeichnis gibt. es ist also wichtig, sich vor der verfassung oder sichtung von inseraten damit ein wenig auseinander zu setzen.