KFZ-Steuer für Diesel: Alle nötigen Informationen
Sie haben sich ein KFZ gekauft welches ein Dieselfahrzeug ist und benötigen nun Informationen rund um die Steuer hierfür? Dann lesen sie weiter.
Das Finanzamt leistet Amtshilfe für den Bund
Die KFZ-Steuer, auch Autosteuer genannt, ist neuerdings eine Bundessteuer. Seit Juli 2009 wird sie vom Bundesfinanzministerium verwaltet, und bis einschließlich Juni 2014 so wie bisher auch vom Betriebsfinanzamt per Lastschrift eingezogen. Ab Juli 2014 übernimmt die Bundesfinanzverwaltung diese Aufgabe. Der Bescheid kommt ab dann nicht mehr vom Finanzamt, sondern von der Zollverwaltung. Ein neuer PKW, den der Autohändler beim örtlichen Straßenverkehrsamt zulässt, bedeutet auch neue Steuer. Auf die Internetpräsenz www.steuer.de kann unter anderem zur KFZ-Steuer Näheres nachgelesen werden. Es wird immer wieder, sowohl vor als auch nach Bundestagswahlen diskutiert, wie die KFZ-Steuer modifiziert bis hin zu abgeschafft werden könnte. Solange das nicht der Fall ist, muss sie für jedes angemeldete Auto bezahlt werden, und zwar nach einem recht komplizierten Schlüssel. Ob Euro 2 oder Euro 4, die KFZ-Steuer für Diesel richtet sich unter anderem nach dem Zulassungsdatum des Autos.
Für Dieselfahrzeuge – Alte oder neue KFZ-Steuer
Das entscheidende Datum ist der 1. Juni 2009. War die Erstzulassung vor diesem Termin, wird die so genannte alte KFZ-Steuer zugrunde gelegt, bei einer späteren Erstzulassung gilt die neue KFZ-Steuer für Dieselfahrzeuge. Bei der alten KFZ-Steuer für Dieselfahrzeuge sind Hubraum und Schadstoffklasse die Berechnungsgrundlage, aber bei der neuen KFZ-Steuer tritt an die Stelle der Schadstoffklasse der CO2-Ausstoss.
Die unterschiedlichen Steuerbeträge je 100 cbm Hubraum
In Kurzfassungen wird umgangssprachlich vielfach von Euro 1, Euro 2, Euro 4 und so weiter gesprochen. Gemeint sind damit die verschiedenen Emissionsgruppen für den Schadstoffausstoß bei Dieselfahrzeugen. Für jede dieser Gruppen gelten unterschiedliche Steuerbeträge, die je hundert Kubikmeter Hubraum des Dieselfahrzeuges berechnet werden. Je höher die Emissionsgruppe ist, umso schadstoffärmer ist sie, und umso günstiger ist die KFZ-Steuer für Dieselfahrzeuge. Für Euro 2 Dieselfahrzeuge ist der Steuerbetrag beispielsweise etwa 16 Euro je hundert Kubikmeter Hubraum für Euro 2 Fahrzeuge 15,44 Euro. Je nach Hubraum des Dieselfahrzeuges ergibt sich langfristig eine deutliche Einsparung bei der KFZ-Steuer, wenn von der jahrzehntelangen Langlebigkeit des Dieselfahrzeuges ausgegangen wird. Und der eigene Beitrag zu einer Emission ärmeren Umwelt sollte dabei auch beachtet werden.
Heutzutage ist die überwiegende Zahl der Dieselfahrzeuge schadstoffarm. Sei es aufgrund der Anschaffung oder durch eine Nachrüstung. Sollte das nicht der Fall sein, kann die KFZ-Steuer für derartige Dieselfahrzeuge leicht das Doppelte betragen. Und bei Ozonalarm darf dann überhaupt nicht mehr gefahren werden!