Finanzierung ohne Anzahlung: Was man beachten muss!
Die Finanzierung ohne Anzahlung wird einem heute an den verschiedensten Stellen angeboten. Doch nicht immer ist sie auch wirklich ratsam, weil damit häufig hohe Zinsen und Risiken verbunden sind. Ein besonders kritischer Punkt ergibt sich beim Haus Finanzieren, wenn der eigentlich von der Bank geforderte Anteil an Eigenkapital durch einen Drittkredit ersetzt werden soll. Eine Ausnahme stellen dabei die staatlich geförderten Formen der Finanzierung dar, die es in besonderen Formen übrigens auch für Existenzgründer gibt.
Wann lohnt sich die Finanzierung ohne Anzahlung?
Besonders häufig trifft man auf solche Verträge beim Autoleasing. Autofinanzierungen über Leasing ohne Anzahlungen sind dann bedenkenswert, wenn man nach Ablauf des Leasingvertrages das Fahrzeug zu Gunsten eines anderen Wagens und für einen neuen Vertrag zum Auto-Leasing zurück geben möchte. Ist eine Übernahme des Fahrzeugs ins Eigentum des Leasingnehmers geplant, lohnt sich das nicht, denn hier würden entweder eine hohe Auto-Rate oder alternativ eine hohe Ablösesumme zu Buche schlagen. Allgemein muss man bei einer Finanzierung ohne Anzahlung mit einer hohen Annuität planen, denn die fehlende Anzahlung wird bei den Krediten über einen Aufschlag zur Rate über die Laufzeit hinweg wieder ausgeglichen. Ein weiteres Problem findet sich bei der Bemessung der Zinsen. Sie hängt in vielen Fällen direkt von der Eigenkapitalquote ab. Am deutlichsten zeigt sich das bei der Hausfinanzierung, wo die Bank immer nur einen bestimmten Anteil am ermittelten Beleihungswert als Kredit ausreicht. Das führt dazu, dass ein großer Teil der Anträge auf eine Finanzierung ohne Anzahlung von den Banken verweigert wird, weil das Ausfallrisiko viel zu hoch ist.
Die Unterschiede zwischen den Autofinanzierungen und der Hausfinanzierung
Autokredite bieten nicht die Chance, den fehlenden Anteil an Eigenkapital durch eigene Leistungen ausgleichen zu können. Alternativ kann man den Banken aber Sicherheiten anbieten. Üblich sind dafür hinterlegte Sparguthaben, Restschuldversicherung sowie Abtretungserklärungen zu Guthaben aus Kapital bildenden Versicherungen. Dabei sollte man wissen, dass staatlich geförderte Policen sich dafür nicht verwenden lassen, weil sie einem gesetzlich verbrieften Pfändungsschutz unterliegen. Anders ist die Sachlage bei der Hausfinanzierung. Hier kann die fehlende Anzahlung durch den Wert der erbrachten Eigenleistungen ersetzt werden. Von den Banken wird dieser genauso behandelt, als würde der Wert in Form von flüssigen Mitteln in das Vorhaben mit eingebracht. Hier sollte man sich sehr genau erkundigen, mit welchen konkreten Werten die einzelnen Leistungen berücksichtigt werden können, denn dort gibt es Unterschiede bei der Vorgehensweise der einzelnen Banken.