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Lohn und Gehalt: Der feine Unterschied

Die Unterscheidung von Lohn und Gehalt ist eher historischer Gestalt und hat in den letzten Jahren deutlich an Sprengkraft verloren. Vielen ist die Unterscheidung gar nicht mehr bewusst, auch weil in vielen Firmen auf den monatlich übersandten Lohnzetteln die Position Lohn / Gehalt zusammengefasst ist. Und doch gibt es Unterschiede.

Lohn vs. Gehalt

Im täglichen Sprachgebrauch wird Lohn und Gehalt nach der Art der Beschäftigung unterschieden. Arbeiter bekommen Lohn, Angestellte hingegen bekommen ein Gehalt. Tatsächlich aber unterscheiden sich beide hauptsächlich die Berechnung vom Einkommen für den jeweils betrachteten Zeitraum. Lohn
Der Lohn berechnet sich auf der Basis der geleisteten Arbeit. Meist wird hierfür die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden herangezogen, gleichwohl ist es aber auch möglich den Lohn beispielsweise von der Anzahl der hergestellten Produkte anhängig zu machen. In der Folge schwankt das Arbeitseinkommen in Form des Lohnes von Monat zu Monat. In erster Linie aufgrund der unterschiedlichen Arbeitstage im jeweiligen Monat. Aber auch eine variierende Auftragslage kann den monatlichen Lohn positiv und negativ beeinflussen. Somit ist der Lohnempfänger auch immer ein Stück weit von der wirtschaftlichen Gesundheit seines Arbeitgebers abhängig. Gehalt
Ein Gehalt wird in Form eines fixen Monatsgehaltes gezahlt unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage. Daher ist es für den Gehaltempfänger unerheblich ob der Monat wie der Februar sehr kurz ist oder viele Feiertage enthält. Sein Gehalt bleibt davon unberührt. Anfallende Überstunden werden heute im Regelfall einem sogenannten Arbeitszeitkonto gutgeschrieben und wirken sich daher nicht auf die monatliche Bezahlung aus. Das Arbeitszeitkonto atmet über das Jahr, dass heißt Überstunden werden mit weniger geleisteten Stunden in anderen Wochen bzw. Monaten verrechnet. Bei leitenden Angestellten hat sich heute die Vereinbarung eines Jahresgehaltes etabliert, die dann allerdings auch monatlich ausgezahlt wird. Dies ist aber eher Reputationsgründen geschuldet.

Fazit

Die Unterscheidung zwischen Lohn und Gehalt hat in dieser Form heute weder in Tarifverträgen noch in der Gesetzgebung kaum noch Anwendung. Die Vereinbarungen des Arbeitnehmers und des Arbeitsgebers für seinen Verdienst sind prinzipiell frei vereinbar, sofern es keine Mindestlöhne zu beachten gibt. Sonderleistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sind von der Unterscheidung zwischen Lohn und Gehalt nicht betroffen. Das gleiche gilt auch für nicht monetäre Sonderleistungen wie beispielsweise die Überlassung eines Dienstwagens oder Tankgutscheine.

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