Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung: Was man bei der Untermiete beachten muss!
Wohnhaus-Grundrisse zeichnen sich nicht immer gleich aus. So werden auch beispielsweise Häuser gebaut, die eine Einliegerwohnung besitzen. Diese kann man natürlich untervermieten, insofern man als Besitzer des Hauses dazu in der Lage ist. Ein Untermieter kann aber auch seine Nachteile haben. Was man im Bezug auf die Untervermietung einer Einliegerwohnung wissen muss und was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
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Kann und will man untervermieten?
Ein Einfamilienhaus ist ein Ziel, auf das viele Menschen hinarbeiten. Der Familie eine eigene Unterkunft bieten zu können, sein Heim so zu gestalten wie man es möchte und das Grundstück in vollen Zügen nutzen zu können, sind alles Faktoren, die ein Eigenheim sehr attraktiv erscheinen lassen.
Neben den klassischen Einfamilienhäusern, gibt es auch Einfamilienhäuser mit einer Einliegerwohnung. Diese zeichnet sich meistens durch einen separaten Eingang aus, ist aber in das Haus integriert. Wer ein Haus mit Einliegerwohnung besitzt, für den stellt sich die Frage, ob er den zusätzlichen Wohnbereich selbst nutzen oder an einen Untermieter vermieten möchte.
Des Geldes wegen ist eine Untervermietung sicherlich von Vorteil, jedoch sollte man erst einmal die Zustände in Betracht ziehen. Ist die Einliegerwohnung gut zur Untervermietung, das heißt groß genug und ausreichend für eine Person? Und natürlich die Gegenfrage: Hat man in seinem Haus selbst genug Platz und braucht den zusätzlichen Raum nicht?
Hinzu kommt noch der Faktor des Nicht-Mehr-Alleinseins. Wer seine Ruhe haben möchte und ungestört in seinem Haus leben möchte, für den ist ein Untermieter nicht ideal. Man muss von nun an auf die Lautstärke achten und sich um organisatorische Dinge kümmern. Für wen dies nicht vorstellbar ist, sollte sich lieber zwei Mal überlegen ob er Untervermieten will.
Das sollte man bei der Vermietung der Einliegerwohnung beachten!
Es gibt Fälle, in denen man als Familie die Eigentumswohnungen des Hauses nicht untervermieten darf. Nämlich dann, wenn man selbst zur Miete wohnt. In diesem Fall ist der Vermieter der einzige, der dazu befugt ist, die Eigentumswohnung unterzuvermieten.
Ist man aber selbst rechtmäßiger Eigentümer des Einfamilienhauses, so bleiben einem alle Optionen offen.
Man sollte aber bedenken, dass man sich von nun an erheblich einschränken und eine Menge Verantwortung übernehmen muss. Die Wohnung muss, insofern es nötig ist, renoviert werden und man tritt als Ansprechperson für den Untermieter in Kraft.
Hinzu kommt die Behebung von Mängeln, die in der Wohnung auftreten können und damit einen unerhofften Kostenfaktor darstellen. Des weiteren setzt eine Untervermietung viel Vertrauen zum potenziellen Mieter voraus. Von Mietprellern hört man immer wieder und wenn einem der Mieter nach kurzer Zeit nicht mehr recht ist, so kann man ihn nicht einfach deshalb ohne Grund, kündigen, da ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit läuft.