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Arbeitsrecht in der Schweiz - Unterschiede und Hinweise

Die Schweiz ist nicht mit Mitglied der Europäischen Union, wohl aber des Europäischen Wirtschaftsraumes. Überdies ist sie weit mehr ein Staatenbund als Bundesstaat, Viele Rechtsgebiete - auch dess Arbeiten - sind durch die Kantone geregelt.

Kantone regeln viel

Die Schweiz ist nur nach außen ein einheitlicher Staat. Die Kantone haben weit mehr Rechte als in Deutschland und Österreich die Länder. Die beiden Kammern des Parlaments – die Eidgenössischen Stände – kommen nur zweimal im Jahr zu zweiwöchigen Tagungsperioden zusammen. Und die Regierung in Bern besteht gerade einmal aus sieben Ministern, die hier Bundesräte genannt werden. Dem entsprechend ist das Arbeitsrecht nur teilweise bundesweit kodifiziert. Zwar gibt es ein Arbeitsgesetz, aber Grundlage der Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind der individuell geschlossen Arbeitsvertrag und der durch Bundesrecht für allgemein verbindlich erklärte Gesamtarbeitsvertrag. Dieser regelt auch meistens Arbeitszeit und Arbeitsschutz, obwohl dies eigentlich Ziel des Arbeitsgesetzes ist. Ein Bundesgesetz befasst sich mit der Schwarzarbeit, das Entsendegesetz mit dem Recht ausländischer Arbeitnehmer. Der Gesundheitsschutz ist durch das Recht der Unfallversicherung geregelt. Über das Recht des öffentlichen Dienstes haben die Kantone eigene Vorschriften erlassen, der Bund für seine eigenen Mitarbeiter ein Bundespersonalgesetz

Verfassung und Arbeitsgesetz

Im „groben Kanton im Norden“ kaum beachtet, hat sich die Schweiz 1999 eine neue Verfassung gegeben. Zu den Grundrechten zählen Wirtschafts- und Koalitionsfreiheit. Das Streikrecht ist ausdrücklich gewährleistet. Grundsätzlich unterliegt die Ausgestaltung des Arbeitsrechts der konkurrierenden Gesetzgebung von Bund und Kantonen. Das Arbeitsrecht ist im so genannten „Obligationenrecht“ geregelt. Hier sind Nomen festgeschrieben, die nicht zu ungunsten des Arbeitnehmers eingeschränkt werden dürfen. Arbeitsverträge bedürfen nicht der Schriftform. Generell gilt: Arbeit muss entlohnt werden. Die Pflichten des Arbeitnehmers einschließlich Verschwiegenheitspflicht und Konkurrenzverbot sind ausführlich beschrieben. Überstunden müssen abgegolten werden. Gut und ausführlich geregelt sind auch die Pflichten des Arbeitgebers

Sehr fortschrittliche Regelungen

Der Arbeitnehmer ist zu einer ihm zuzumutenden Sorgfalt verpflichtet, während der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass Arbeit und Geräte vorhanden sind. Festgeschrieben ist die Lohnfortzahlung bei Krankheit, Militär- oder Zivildienst. Der Arbeitgeber muss das Arbeitsgerät stellen. Im Ganzen ist das Arbeitsrecht der Schweiz sehr fortschrittlich geregelt, wobei es auffällt, dass – anders etwa in Deutschland – die wichtigsten Bestimmungen zusammenfassend in Verfassung und Arbeitsgesetz zu finden sind. Das zeigt, dass die Schweiz keinesfalls so liberalistisch ist, wie sie vom Norden her eingeschätzt wird. Das ist wohl auch eienr der Gründe, dass die Bürgere der Nachbarstaaten hier gern und in großer Zahl Arbeit in der Schweiz suchen.

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