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Alkoholfreier Wein - Wirklich immer Alkoholfrei?

Alkoholfreier Wein ist es nur ein Mythos? Alkoholfreie Getränke dürfen einen Restalkoholanteil von bis 0,5 Vol.% haben so verlangt es das deutsche Gesetz. Die alkoholische Gärung macht erst den Wein aus!

Selbst in Fruchtsäften ist Alkohol

Nach der deutschen Gesetzgebung dürfen Getränke als Alkoholfrei bezeichnet werden, wenn sie einen Alkoholanteil bis zu 0,5 Vol. % besitzen. Die meisten alkoholfreien Weine kommen auf einen Alkoholgehalt von unter 0,25 Vol. %. Dieser Alkoholanteil ist geringer als der Anteil in Kefir und in etwa gleichwertig mit dem Anteil in Fruchtsäften. Dem Wein wird der Alkohol durch ein Verfahren entzogen welches sich Vakuumrektifikation nennt. dieses Verfahren schädigt nicht die natürlichen Aromen des Weines.

Synthetische Weine (künstlich hergestellte Weine)

Seit 2006 sind auch in der Europäischen Union synthetische Weine erlaubt, in Amerika war dieses schon vorher gestattet. Bei synthetischen Weine gibt es die Möglichkeit sie ganz ohne Alkohol herzustellen. Es ist schwerer einen synthetischen Rotwein, als einen Weißwein herzustellen.
Bei dem Weißwein werden 25 Geruchsstoffe mit 16 Geschmacksstoffen versetzt. Die Weinlacton entscheidet über den besonderen Geschmack des Weines. Jedem Weinkenner ist bewusst, das jede Rebsorte und Traube ihren eigenen Geschmack und ihr eigenes Aroma hat. Jede Weinkellerei beeinflusst durch Lage und Lagerung (z.B. Holzfass) natürlich auch den Geschmack ihres Produktes.

Alkoholfreien Wein mit 0,0 Vol.%

Die Webseite Winzer.de klärt auf: Natürlichen Alkoholfreien Wein mit 0,0 Vol.% gibt es nicht. Allerdings ist der Alkoholgehalt je nach Sorte unterschiedlich. Die sogenannten alkoholfreien Weine richten sich nicht an Menschen die abstinent eben wollen oder müssen, sondern an die Menschen die gerne ein Glas Wein genießen (Autofahrer, Sportler, Geschäftsleute). Somit ist es ein Mythos das so genannter alkoholfreier, natürlicher Wein wirklich alkoholfrei ist. Er besitzt immer einen Minimalanteil an Restalkohol.

Alkoholfreier Wein und Sekt

Alkoholfreier Wein und Sekt unterliegt nicht dem gesonderten Weingesetz, sondern sie unterliegen dem Lebensmittelgesetz. Das bedeutet das alle Inhaltsstoffe auf den Etiketten stehen müssen. Ebenso gehört das Verfallsdatum mit auf das Etikett. Diese Etikettenbeschriftung ist vom Gesetzgeber bei alkoholischen Weinen nicht vorgeschrieben. Das liegt daran das nach dem Entalkoholisierungsvorgang dem Wein wieder Stoffe zugefügt werden müssen. Um diesen Wein haltbar zu machen (bis zu 3 Jahren), wird ihm Kohlensäure und Ascorbinsäure zugeführt. Um zu erfahren wie hoch der wirkliche Alkoholgehalt von sogenannten alkoholfreien Weinen ist, lesen Sie bitte sorgfältig die Angabe der Inhaltsstoffe auf dem Etikett.

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