Krankenzusatzversicherung im Vergleich: Ein Überblick
Die Kostenerstattungen für medizinische Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung jährlich aufs Neue reduziert. Um diese Versorgungslücken aufzufüllen, kann man entweder in die private Krankenversicherung wechseln oder eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. In Deutschland gibt es mehr als 40 private Krankenversicherer für Krankenzusatzversicherungen. Man kann aus etwa 1.000 Tarifen wählen und verschiedene Kombinationen zusammenstellen. Der Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Zusatzversicherungen.
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Zahnzusatzversicherung
Diese Krankenzusatzversicherung kann die Eigenbeteiligung bei einer Zahnbehandlung oder bei teurem Zahnersatz abdecken. Nach Möglichkeit sollte sie 70 Prozent der Kosten einer Zahnbehandlung erstatten. Die Leistungen der Versicherer sollten unbedingt verglichen werden, denn es gibt etwa 300 verschiedene Tarife mit entsprechenden Leistungsunterschieden. Am besten lässt man sich von einem Versicherungsmakler beraten, der nach Möglichkeit auf Krankenzusatzversicherungen spezialisiert ist. Sonst zahlt man schnell viel Geld für Leistungen, die man nicht wirklich braucht.
Krankenhauszusatzversicherung
Diese Zusatzversicherung ist eine der wichtigsten. Die Versicherung übernimmt bei einem stationären Krankenhausaufenthalt die Kosten für eine Unterbringung im Einzel- oder Doppelzimmer. Zusätzlich ist die Behandlung durch den Chefarzt oder einen Arzt der Wahl versichert. Eventuell kann man auch eine Zahlung von Krankentagegeld für einen längeren Klinikaufenthalt vereinbaren. Dies kann bei Selbstständigen und Freiberuflern zumindest teilweise einen Verdienstausfall auffangen.
Man sollte vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages auf wichtige Leistungsmerkmale achten wie beispielsweise eine Begrenzung der Leistungen oder eine Erstattung auch über dem Höchstsatz der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte. Viele Tarife sind leider überteuert und bieten nur lückenhaften Versicherungsschutz. Eine ausführliche Beratung vor dem Vertragsabschluss ist also auch hier Pflicht.
Heilpraktikerzusatzversicherung
Wer gerne neben der schulmedizinischen Behandlung auch alternative Heilverfahren in Anspruch nehmen möchte, wird um eine ergänzende Heilpraktikerzusatzversicherung nicht herumkommen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind in diesem Bereich sehr begrenzt und diese Zusatzversicherung beinhaltet in der Regel sowohl die Behandlung als auch verordnete Medikamente.
Häufig wird mit der Heilpraktikerzusatzversicherung auch die Erstattung von Sehhilfen, Hörgeräten, Praxisgebühr und Rezeptgebühr angeboten.
Ambulante Heilbehandlung
Bei dieser Zusatzversicherung wird bei der gesetzlichen Krankenversicherung vom Sachleistungsprinzip auf das Kostenerstattungsprinzip umgestellt. Der Patient wird wie ein Privatpatient behandelt und abgerechnet. Er erhält bei einem Arztbesuch eine Privatrechnung vom behandelnden Arzt. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt dann einen Standardteil, die Mehrkosten für die Behandlung trägt die private Versicherung. Diese Zusatzversicherung ist für alle interessant, die nicht in die private Krankenvollversicherung wechseln können, aber auf eine bevorzugte Behandlung als Privatpatient nicht verzichten wollen. Wer sich privat versichern möchte, sollte daran denken, dass die Beiträge auch von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand abhängig sind. Ein Versicherungsabschluss in jungen Jahren ist also empfehlenswert.