Fahrrad mit Elektromotor: Was man bei der Versicherung beachten muss!
Beim Elektrorad, das auch als Elektrovelo und in der Schweiz als Pedelec bezeichnet wird, handelt es sich um ein Fahrrad, das eine durch einen Motor bereit gestellte Unterstützung der Vorwärtsbewegung mitbringt. Dabei werden E-Bikes mit limitierter und unlimitierter Tretunterstützung, ein tretunabhängiger Zusatzantrieb sowie das E-Bike ohne Tretantrieb unterschieden. Tipps, welches Modell sich für wen eignet, bekommt man zum Beispiel bei www.e-rad.de.
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Das Elektrorad und die StVO
An dieser Stelle gibt es sehr deutliche Unterschiede im Recht von Deutschland, Österreich und der Schweiz. In der Schweiz gibt es für das E-Bike mit limitierter Tretunterstützung spezielle Versicherungen, während sie in Österreich von der Versicherungspflicht durchweg befreit sind. In der Bundesrepublik Deutschland ist es etwas komplizierter, denn hier wird nach der jeweiligen Leistung differenziert. Alle Modelle beim Elektrorad, deren Leistung weniger als 250 Watt beträgt und die eine Unterstützung nur bis 25 Kilometer pro Stunde mitbringen, gehören laut deutscher StVO zu den Fahrrädern und benötigen weder eine Betriebserlaubnis noch eine Haftpflichtversicherung. Lassen sie sich allerdings mit einem Gasgriff aus dem Stand auf sechs km/h beschleunigen, wird von den Nutzern ein Mofa-Führerschein benötigt, die nach dem 1. April 1965 geboren sind. Eine Versicherungspflicht besteht beim Elektrovelo grundsätzlich, wenn sie eine unlimitierte Tretunterstützung mitbringen. Dann sind auch der Mofa-Führerschein und eine Betriebserlaubnis erforderlich. Lediglich von der für motorisierte Zweiräder vorgeschriebenen Helmpflicht sind sie ausgenommen. In der Schweiz wird für das Elektrofahrrad mit Kettenantrieb und einer bauartbedingten Maximalgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sogar ein amtliches Kennzeichen benötigt.
Welche Versicherung ist ratsam für das Elektro-Bike?
In der Regel ist es so, dass Elektrofahrräder nur im Sommerhalbjahr benutzt werden. Warum sollte man also dafür ganzjährig die Versicherungsprämie zahlen? Hier raten die Experten zur zeitlich befristeten saisonalen Versicherung, wie sie auch für Kleinkräfträder wie Motorroller üblich sind. Dabei sollte man aber nicht nur an die Haftpflichtversicherung, sondern auch an die Wertversicherung für das Elektrovelo denken. Sie lässt sich zumeist optional und zu günstigen Konditionen in die Hausratversicherung mit einbinden. Detaillierte Informationen rund um die Technik und die Versicherungen für das E-Fahrrad sind auf Seiten wie www.e-rad.de oder in Publikationen zum Bike-Test zu bekommen. Dort bekommt man auch gute Hinweise, welche Antriebsarten und welche Arten der Kraftübertragung beim zweirädrigen Elektrofahrrad und beim Elektro-Trike es gibt.