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Deckungskarte für KfZ-Versicherungen - Beschaffung und Hinweise

Wer in der Bundesrepublik Deutschland ein motorisiertes Fahrzeug zulassen möchte, der muss nachweisen, dass er eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung besitzt. Das gilt für die gesamte Palette vom großen LKW über die PKW bis hin zu Motorrädern. Eine Ausnahme stellen die Motorroller dar, da für sie keine Zulassung, sondern lediglich eine Betriebserlaubnis benötigt wird. Aber auch sie dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur dann bewegt werden, wenn sie mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet sind.

Braucht man die Doppelkarte fürs Auto schon bei der Zulassung?

Nein, die KFZ-Doppelkarte muss für die Zulassung nicht vorgelegt werden. Hier ist man schon etwas moderner geworden und akzeptiert die elektronisch erteilte Identifikationsnummer, die bei einer Versicherungszusage vergeben wird. In ihr sind die Daten der jeweiligen Versicherungsgesellschaft mit verschlüsselt. Diese Identifikationsnummer kann man sich bei den meisten Anbietern inzwischen sogar schon online ausdrucken, nachdem man auf seine über die Website gestellte Anfrage für eine KFZ-Versicherung eine Zusage bekommen hat. Bei Auslandsreisen sollte man die Deckungskarte der Haftpflichtversicherung immer mit sich führen. Sie wird im Volksmund auch „grüne Karte“ genannt und enthält die Angaben zur Versicherung in verschiedenen Sprachen. Sie wird von den Versicherungen in der Regel zusammen mit der Police zugeschickt. Zusätzlich sollte man die Servicekarte der Versicherung zur Hand haben, damit Schadensfälle sehr zeitnah entsprechend den individuellen vertraglichen Regelungen gemeldet werden können. Außerdem hat man damit auch in der Aufregung eines Unfalls immer alle versicherungsrechtlich relevanten Daten für die Polizei und die Unfallgegner zur Hand.

Kurzzeitversicherungen und Kurzzeitkennzeichen

Zu den Kurzzeitversicherungen für Fahrzeuge gehören zum Beispiel die so genannten Überführungskennzeichen, die man an ihrer roten Beschriftung erkennt. Sie können bei den Versicherungen erworben werden und ihr Preis beinhaltet gleich den Versicherungsschutz mit. Sie werden genutzt, um Fahrzeuge ohne eigenes Kennzeichen beispielsweise beim TÜV vorführen zu können oder um bei den Händlern von einer Niederlassung in eine andere gebracht zu werden. Ebenfalls in die Kategorie Kurzzeitversicherungen fallen die Saisonkennzeichen, bei denen man auch den Versicherungsbeitrag nur für den dort vorgesehenen Nutzungszeitraum zahlt. Sie machen das regelmäßige An- und Abmelden von Fahrzeugen inklusive der damit verbundenen Kosten überflüssig. Sie werden üblicherweise für Campinganhänger, für Cabrios und für Motorräder verwendet. Weitere Möglichkeiten der Kurzzeitversicherung und Kurzzeitzulassung stehen mit der Ausfuhrversicherung und dem Ausfuhrkennzeichen zur Verfügung. Für Vorführfahrzeuge beseht darüber hinaus noch die Möglichkeit der Tageszulassung.

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