Wie schreibt man einen Einspruch ?
Mit einem Einspruch oder Widerspruch wendet man sich gegen Verwaltungsakte, um diese aufzuheben oder zu ändern. Es gibt dafür keine gesetzlichen Formvorschriften, jedoch sollten gewisse Grundregeln beachtet werden, damit der Einspruch die gewünschte Wirkung erzielt.
Was ist ein Einspruch und worauf muss ich achten?
Wogegen kann man Einspruch einlegen?
Mit einem Einspruch oder Widerspruch wendet man sich gegen bestimmte Verwaltungsakte, mit denen man nicht einverstanden ist. Das kann ein Bussgeldbescheid sein, ein Steuerbescheid, ein verhängtes Fahrverbot, ein Baubescheid oder ein anderer behördlicher Akt, der mit dem Einspruch oder dem Widerspruch angefochten werden kann.
Wie kann ich feststellen, ob ich einen Bescheid oder eine Anordnung einer Behörde anfechten kann?
Mit jeder behördlichen Anordnung bzw. mit jedem behördlichen Bescheid erhält der Empfänger eine Rechtsbelehrung, in der ihm mitgeteilt wird, ob der Bescheid angefochten werden kann, mit welchem Rechtsmittel er angefochten werden kann und innerhalb welcher Frist die Anfechtung erfolgen muss.
Kann man selbst anfechten und worauf muss man achten?
Einen Einspruch oder Widerspruch kann jeder selbst anfertigen. Man muss dazu keinen Rechtsanwalt oder Steuerberater beauftragen. Es ist ganz wichtig, die Frist zum Einlegen des Widerspruchs einzuhalten. Der Widerspruch muss bis zum Fristablauf bei der Behörde eingegangen sein. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen, per Brief oder per Telefax.
Gibt es bestimmte Vorschriften zum Schreiben eines Einspruchs?
Nein, es gibt dafür keine Formvorschriften. Der Einspruch oder der Widerspruch muss allerdings in Schriftform erfolgen, sofern man nicht persönlich bei der Behörde erscheint und dort den Widerspruch mündlich, zur Niederschrift durch die Behörde, einlegt.
Wie schreibt man den Einspruch und was sollte er enthalten?
Einen Einspruch schreibt man am Besten als Brief.
Es muss klar erkennbar sein, wer den Einspruch einlegt.
Daher gehört in die Kopfzeile der Name und die Anschrift des Absenders - ein richtiger Briefkopf.
Der Empfänger des Einspruchs muss bezeichnet sein.
In die Adresszeile gehört die korrekte und vollständige Anschrift der empfangenden Behörde. Es muss für den Empfänger ferner erkennbar sein, wogegen man Einspruch einlegt.
Man schreibt also: Gegen den Bußgeldbescheid vom (Datum), Aktenzeichen (aus dem behördlichen Bescheid) erhebe ich Einspruch.
Datum nicht vergessen! Ob man das Wort Einspruch oder Widerspruch verwendet, ist dabei nicht wichtig. Es genügt, wenn die Behörde aus dem Text erkennen kann, dass man mit einem Bescheid oder einer Anordnung nicht einverstanden ist.
Die Begründung des Einspruchs bzw. Widerspruchs. Die Begründung des Einspruchs ist der zentrale Teil des gesamten Schreibens. Mit der Begründung entscheiden sich Erfolg oder Misserfolg des Einspruchs. Überlegen Sie daher genau, aus welchen Gründen der Bescheid oder die Anordnung der Behörde fehlerhaft ist.
Bei einem Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung waren Sie nicht der Fahrer? Dann schreiben sie das.
Hat das Finanzamt im Steuerbescheid bestimmte Aufwendungen nicht berücksichtigt? Schreiben Sie, welche Aufwendungen übersehen worden sind.