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Stiftung gründen: Was man beachten muss!

Wenn man eine Stiftung gründen möchte, hat man viele Dinge zu beachten. Es ist nicht immer ganz einfach doch, wenn man sich richtig damit auseinandersetzt, fällt einem das nicht allzu schwer.

Ein Blick zurück

Immer wieder werden wir im Alltagsgeschehen mit dem Wort Stiftung konfrontiert und selten gelingt es eine eindeutige Antwort, zu erhalten. Welchen Zweck diese überhaupt verfolgt, ob man selbst eine gründen kann und was wirklich dahinter steckt. Stiftungen gibt es schon seit dem Mittelalter, und wie der Name schon verrät, bedeutet Stiften, jemandem etwas zu überlassen. Die sehr bekannte, wenn auch nicht älteste Stiftung einer Einzelperson ist, die Fuggerei in Hamburg, eine Sozialwohnsiedlung. Die es immer noch gibt und dessen Gründer es sich auf die Fahnen geschrieben hatte, soziales und erschwingliches Wohnen gerade für die Benachteiligten unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Und die bekannteste ist die wohl jedem bekannte Stiftung Warentest. Welche es sich zur Aufgabe gemacht hat, über Qualität und Beschaffenheit fast aller verfügbaren Produkte zu berichten.

Wie gründe ich meine Stiftung?

Die Gründung einer Stiftung benötigt wie in fast jedem ordentlich geführten Verein, sei er karitativer oder sportlicher Natur, eine Satzung. Was ist eine Satzung? Eine Satzung regelt im groben die Aufgaben und Ziele sowie die Art, wie man sich verwirklichen möchte. Hier trägt man also den Stiftungszweck ein. Es wird zudem festgehalten, wer der Stiftungsgründer ist, dies muss nicht ausschließlich eine Einzelperson sein, denn es gibt unterschiedliche Formen, aber die häufigsten sind rechtsfähige Stiftungen, welche unter der staatlichen Stiftungsaufsicht stehen.

Kapital

Dann benötigt man ja auch noch ein Einlagerungskapital. Also das Vermögen der Stiftung dessen gesetzliche Mindestsumme von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Zudem muss ich mir überlegen ob ich nur mein eigenes Vermögen in die Stiftung mit einbringen, oder ob ich diese als Gemeinschaftsvermögen mit anderen einbringe. Zu guter Letzt sollte noch der Sitz der Stiftung festgehalten werden, da diese Institutionen eigenen Steuerpflichten unterliegen.Um also in den Genuss von Steuererleichterungen zu kommen, ist es sinnvoll, vorher Erkundigungen bei den zuständigen Stellen einzuholen. Es gibt mannigfaltige Variationen über die man sich kundig machen sollte, damit man das Optimale aus seiner Idee, sein Vermögen im Sinne des Gemeinschaftswohls einzusetzen, auf den Weg bringen kann. Wenn Sie dies alles berücksichtigen, dann kann es mit dem edlen Vorhaben losgehen.

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