Muster eines Mietvertrags: Was muss und was darf nicht drin stehen?
Ein Mietvertrag dient dazu, zwischen Vermieter und Mieter klare Verhältnisse zu schaffen. Deshalb muss er alle nötigen Informationen über Rechte, Bedingungen und Vorschriften beinhalten. Doch was gehört eigentlich in einen Mietvertrag und was darf keinesfalls drin stehen?
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Mietvertrag - Das muss er beinhalten!
Mietverträge sind das A und O, wenn es darum geht das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter deutlich zu machen und alle grundlegenden Berechtigungen und Maßnahmen zu klären. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags sind alle Vorschriften für die Wohnzwecke von beiden Parteien ohne Ausnahme zu befolgen. Doch was gehört eigentlich unbedingt in den Mietvertrag?
Wichtig ist zunächst einmal, dass sowohl Mieter, als auch Vermieter namentlich genannt werden. Das Datum des Beginns des Mietverhältnis, die monatlichen Mietkosten, sowie die Höhe der Nebenkosten und eine mögliche Kaution, als auch die Adresse der Mietwohnung, sowie grundlegende Informationen über Quadratmetergröße und Zimmeranzahl sind Fakten, die unbedingt in einem Mietvertrag festgehalten werden müssen.
Des Weiteren werden in Mietverträgen auch Kompromisse, Rechte und Pflichten festgehalten, die Mieter und Vermieter eingehen müssen. Der Vermieter stellt sein Eigentum dem Mieter zur Verfügung, demnach sind einige Bedingungen an die Übertragung verknüpft: Der Vermieter kann beispielsweise im Mietvertrag Anspruch darauf erheben, dass er in Sachen Veränderungen der Wohnräume vorher aufgeklärt werden möchte. Das bedeutet möchte der Mieter beispielsweise tapezieren oder neue Böden verlegen, kann dies nur durch Zustimmung des Vermieters erfolgen. Auch wer für das Aufkommen eventuell entstandener Mängel aufgrund der Wohnzwecke zur Verantwortung gezogen wird, muss im Mietvertrag bestimmt werden. Der Mieter haftet dafür, dass er die Wohnung nicht beschädigt und kümmert sich, insofern festgehalten, um die Schönheitsreparaturen bei Auszug.
Um das Mietverhältnis zu beenden, bedarf es einer schriftlichen Kündigung. Ein Mietvertrag sollte stets die Kündigungsfristen beinhalten.
Das darf nicht im Mietvertrag stehen!
Ein Mietverhältnis entsteht bis aus unbestimmte Zeit. In dem Mietvertrag darf kein Datum festgehalten sein, an dem der Mieter wieder ausziehen soll. Er darf die Wohnung, solange er möchte, nutzen.
Auch darf ein Mietvertrag nicht die Bedingung beinhalten, dass der Vermieter jederzeit in die Wohnung eintreten darf. Besuche müssen vorher mit dem Mieter abgeklärt werden. Der Vermieter darf keinen eigenen Schlüssel zur Wohnung besitzen.
Auch sollte nirgendwo geschrieben stehen, dass der Vermieter dem Mieter ohne Grund kündigen oder die Wohnung weiterhin untervermieten kann. Sobald der Mieter den Mietvertrag unterschrieben hat, ist er der alleinige, der das Recht besitzt, diese Wohnung in Anspruch zu nehmen. Alles andere verstößt gegen das Mietrecht.