Kredite als Auszubildender - wie geht das?
Oftmals entsteht während der Ausbildung der Wunsch nach einem Auto oder Motorrad, einer eigenen Wohnung und Ähnlichem. Wenn der Auszubildende dann dafür einen Kredit beantragen möchte, lehnen die meisten Banken erst einmal ab. Grundsätzlich spricht jedoch nichts gegen eine Finanzierung oder einem Kredit, sofern der Beantragende volljährig ist.
Ausbildungsvergütung und Kredithöhe
Wer einen Kredit als Auszubildender beantragt, sollte auf jeden Fall seinen Ausbildungsvertrag zur Bank mitnehmen. Die Banken sind bei jungen Menschen mit geringem Einkommen bei der Kreditvergabe genauso kritisch wie bei einem Harz-IV-Darlehen oder einem Empfänger von Arbeitslosengeld, da sie stets befürchten, dass das geliehene Geld nicht vollständig zurückgezahlt werden kann. Da sich die auszahlbare Höhe eines Kredits nach den Raten und der Laufzeit richtet, erhalten viele Auszubildende mit geringer Ausbildungsvergütung nur kleine Geldsummen. Ein Kredit von 500 Euro kann dabei schon das Maximum bedeuten. Die Laufzeit eines Darlehens bei einem Auszubildenden wird von vielen Banken auf die Ausbildungsdauer begrenzt. Dies ist insofern verständlich, als dass bei einem Monatslohn von zweihundertfünfzig Euro im ersten Ausbildungsjahr kaum eine Ratenzahlung von zweihundert Euro möglich ist. Zwar steigt die Vergütung bereits im zweiten Lehrjahr an, doch erfahrungsgemäß steigen damit auch die Ausgaben, sodass sich die Banken am aktuellen Lohn orientieren und die vertraglich vereinbarte Lohnerhöhung bei der Berechnung nicht berücksichtigt wird.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Bei einem Auszubildenden oder Studenten sehen die Banken in der Regel wenig Grund, einen Kreditantrag abzulehnen, wenn dieser einen Bürgen vorweisen kann. Als Bürge kommen neben den Eltern und Geschwistern auch Ehepartner mit geregeltem Einkommen oder Freunde in Betracht. Gerät der Kreditnehmer in eine finanzielle Schieflage und somit in Zahlungsverzug, wird der Bürge in die Pflicht genommen, wodurch die Banken eine entsprechende Sicherheit haben. Das bedeutet, dass der Bürge bei Beantragung des Darlehns keine Insolvenz gehabt oder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben darf beziehungsweise kein anderer Negativeintrag in der Schufa steht. Erfolgt ein Kreditantrag kurz vor Ende der Lehrzeit und kann der Auszubildende eine Übernahmebescheinigung oder einen Arbeitsvertrag vorweisen, bekommt er in der Regel ebenfalls relativ problemlos einen Kredit. Anders sieht es allerdings aus, wenn er kurz vor Lehrzeitende weder das Eine noch das Andere vorweisen kann, dann ist davon auszugehen, dass der Beantragende mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Ablehnung rechnen muss.