Häuser Zwangsversteigerung - Wie läuft das ab?
Zwangsversteigerungen von Immobilien haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Für den Schuldner ist der Verkauf seines Eigentums nicht schön mitanzusehen, Käufer haben jedoch die Möglichkeit, ein echtes Schnäppchen zu machen. Wie genau der Zwangsversteierungsprozess abläuft, wenn er einmal beschlossen ist, erfahren Sie hier.
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Überblick verschaffen
Eine Zwangsversteigerung sollte geplant sein. Als Interessent sollte man sich bereits zwei bis drei Tage vorher überlegen, wieviel Geld man bereit ist, auszugeben. Das heißt, vor der eigentlichen Zwangsversteigerung sollte man sich eine Grenze für das höchste Gebot setzen, damit man am Ende keine bösen Überraschungen erlebt, nur weil man sich in das Bieten reingesteigert hat. Auch sollte man vorher einen Blick in den Grundbuchauszug, der in der Versteigerungsakte beim zuständigen Gericht zu erhalten ist, werfen. Darsu geht nämlich hervor, ob die Nutzung des Grundstücks uneingeschränkt zur Verfügung steht oder ob Lasten, wie zum Beispiel lebenslanges Wohnrecht übernommen werden müssen. Ebenso findet man bei Gericht das Gutachten des Hauses, das man sich ebenso anschauen sollte. Es informiert über Bauzustand, Lage und Anschlüsse und gibt Ihnen damit alle notwendigen Informationen, die Sie beachten sollten, bevor Sie sich dazu entschließen, am Versteigerungstag mitzubieten.
Beginn der Versteigerung
Eine Zwangsversteigerung wird in den meisten Fällen auf Antrag eines im Grundbuch abgesicherten Grundschuld- oder Hypothekengläubigers (Kredinstitut) angeordnet. Zu Beginn der Versteigerung gibt der Rechtspfleger zunächst den wesentlichen Inhalt des Grundbuchs, die Gläubiger mit ihren Ansprüchen und den festgelegten Verkehrswert bekannt. Ebenso legt er die Versteigerungsbedingungen und das Mindestgebot für Interessenten fest.
Bieterstunde
Wer mitbieten möchte, der benötigt seinen Personalausweis, den er vor Beginn des Versteigerungsakts vorzeigen muss, um sich zu identifizieren. Die Bietstunde dauert meistens um die 30 Minuten. Sobald der Rechtspfleger zum Ende der Bietstunde zum dritten Mal den Hammer hebt, ist die Entscheidung gefallen. Vorher geschieht das altbekannte Bieten und Überbieten durch die Interessenten der Immobilie, die es zu versteigern gilt.
Ende des Versteigerungsakts
Mit der Erteilung des Zuschlags durch den Rechtspfleger ist der Höchstbietende ab genau diesem Moment der rechtmäßige neue Eigentümer des Hauses und nicht erst, wenn er im Grundbuch vermerkt ist. Der Ersteher muss sich danach um die sofortige Zwangsräumung der Immobilie kümmern. Der Käufer muss sechs Wochen nach der Versteigerung die Finanzierung der Immobilie auf die Beine gestellt haben und den Kaufpreis inklusive vier Prozent Zinsen an das Gericht zahlen.