Betriebliche Altersvorsorge im Vergleich - welche Angebote lohnen sich für wen?
Die Nutzung betrieblicher Altersvorsorge lohnt sich generell für jeden Arbeitnehmer. Auch nachdem die Direktversicherung nach §40b EStG nicht mehr für Neuverträge gilt, ist die Rentabilität nicht schlechter geworden.
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Ermitteln Sie einmal Ihr Einsparpotenzial
Während die Beiträge für eine private Altersvorsorge aus dem Netto-Einkommen gezahlt werden, finanzieren Sie die Beiträge in eine betriebliche Altersversorgung aus dem Brutto-Einkommen. Der Effekt ist verblüffend. Durch die Entnahme aus dem Brutto-Einkommen bleiben die Beiträge bis zur Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. [[Berechnen|http://www.vario-doser.de/bAVRechner/seiten/0.htm]] Sie einmal Ihre persönlichen Daten, Sie werden überrascht sein. Der richtige Rendite-Kick erfolgt, wenn Sie Ihre Vermögenswirksamen Leistungen einfließen lassen. Die VL sind sowohl steuer- als auch sozialabgabenpflichtig und werden aus dem Netto-Einkommen bezahlt. Das bedeutet, der Anteil des Arbeitgebers fließt nicht zu hundert Prozent in den Vertrag ein, sondern wird von Ihnen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bezuschusst. Um 40 Euro anzusparen, müssen ungefähr 44 Euro aufgewendet werden - das macht keinen Sinn. Wenn die Vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden, sind sie ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass bei der Variante VL in bAV das Netto-Einkommen nach dem bAV-Beitrag teilweise höher war als ohne einen bAV-Beitrag. Für die Beiträge für die Altersversorgung muss also nicht mehr das Netto-Einkommen geschmälert werden.
Es gibt in Deutschland fünf Durchführungswege
Neben der altbekannten Direktversicherung, der Pensionszusage, der Unterstützungskasse und der Pensionskasse ist seit 2005 in Deutschland auch der Pensionsfonds zugelassen. Pensionsfonds werden überwiegend von Konzernen betrieben, da sie einen sehr hohen Verwaltungsaufwand erfordern. Die Abwicklung für die Arbeitnehmer wiederum ist sehr einfach gehandhabt. Die Direktversicherung und die Pensionskasse sind sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer gleichermaßen schlicht in der Abwicklung. Sie sind besonders für kleinere Unternehmen geeignet, die unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden möchten. Unterschieden wird zwischen der arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierten bAV. Natürlich sind auch Modelle umsetzbar, bei denen sich beide Parteien an der bAV beteiligen. Bei der arbeitgeberfinanzierten Variante handelt es sich um eine Beitragszusage. Der Arbeitgeber muss nur dafür sorgen, dass der Beitrag entrichtet wird. Die Verantwortung für alles andere, die Einhaltung der Mindestrentenzahlung, liegt bei dem Versicherer. Die Pensionszusage hat ihren Platz in der Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern gefunden. Da es sich um eine Versorgungszusage handelt, muss das Unternehmen immer darauf achten, dass die zugesagte Pension auch eingehalten werden kann. Andernfalls besteht eine Nachschuss-Pflicht. Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb die Pensionszusage zu einer Zeitbombe für ein Unternehmen werden kann. Sie sollte jährlich überprüft werden.