Prozesskosten berechnen - Wie geht das?
Gebührenrechner für Prozesskosten gibt es zu hauf im Internet. Doch was ist „zu Fuß“ die einfachste Methode bei der man keine Kosten vergisst: Denn neben Anwaltsgebühren und Gerichtskosten fallen noch einige zusätzliche Kosten an, die man inkludieren sollte, damit man ausrechend die Prozessfinanzierung fest im Griff hat und sie nicht explodiert:
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Der größte „Brocken“ unter den Kosten, die Anwaltskosten
Die Prozesskosten setzten sich aus drei Kostenarten zusammen: Die Anwaltskosten, die Gerichtskosten und die zusätzlichen Kosten. Der Umfang und die Zusammensetzung der Prozesskosten finden sich hauptsächlich in den Paragraphen 91 bis 107 der Zivilprozessordnung. Natürlich spielt auch eine Rechtsschutz-Versicherung bei den ganzen Kosten eine entscheidende Rolle. Wenden wir uns zuerst dem größten „Brocken“ zu, den Anwaltskosten. Diese hängen im Wesentlichen von den beteiligten Parteien und dem Prozessgewinn ab, sowie wie die Leistungen nach dem Anwaltstarif geregelt sind. Das Entgelt gliedert sich aus Kosten der Leistung und Auslagen Die Kosten der Leistung decken sich mit der Arbeitsleistung des Rechtsanwalts, die Auslagen sind gewisse sächliche Aufwendungen des Anwalts. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 5. Mai 2004 normiert diese Leistungen als Rechtsanwaltsvergütung. Die Rechtsanwaltsvergütung wird mit RVG abgekürzt. Der Paragraph 2 Abs. 1 RVG besagt, dass die Gebühren des Anwalts sich generell auf den Gegenstandswert des Rechtsstreites beziehen. Davon abweichend kann laut Paragraph 4 RVG der Rechtsanwalt andere Kosten festsetzen. Auslagen des Rechtsanwalts können zum Beispiel sein: Postkosten, umfangreiche Kopien und Gebühren von Gerichtsvollziehern. Zusätzliche Kosten, die auf einem zukommen, können sein: Reisekosten der Partei und eventueller Zeugen sowie ihr möglicher Dienstentgang und die Kosten für Sachverständigengutachten, soweit diese nur zur Vorbereitung eines Prozesses nötig waren. Bei Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes stehen zumeist auch dazu die Gebühren der Patentanwälte bevor. Diese stimmen meist mit denen der Rechtsanwaltskosten überein, so dass sich die Kosten dann zweifach zu Buche schlagen können.
Weitere Kosten, Gerichtskosten
Nach dem Gerichtskostengesetz ist der Spruch ein exekutierbarer Titel für den Kostenschuldner. Er muss damit sämtliche Gebühren und Auslagen tragen. Die außergerichtlichen Kosten besagen dass der Partei gegenüber derjenigen Partei, der die Kosten auferlegt wurden, ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch nach Paragraph 104 Zivilprozessordnung zukommt. Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist auch Vollstreckungstitel. Keine Kosten und ihre Einflussfaktoren vergisst man nicht mit den Prozessrechnern, die im Internet zahlreich angeboten werden.