Gesetzliche Unfallversicherung - Was muss der Verbraucher wissen?
An wen richtet sich die gesetzliche Unfallversicherung und ist der Versicherungsschutz ausreichend? Oder sollte lieber doch nach einer individuellen Ergänzung Ausschau gehalten werden?
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Wer ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert?
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet einen Schutz für Arbeitnehmer, Studenten, Schüler, Kindergartenkinder und alle weiteren Personen, die in einer öffentlichen Einrichtung beschäftigt sind. Im Grunde könnte man also auch Arbeitsunfallversicherung sagen. Dies belegt auch das Ziel, welches die Unfallversicherung hat. So sollen neben möglichen Arbeitsunfällen auch auftretende Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgesichert werden. Demzufolge sind sämtliche Unfälle, welche weder auf der Arbeit noch in einer Bildungseinrichtung geschehen, nicht durch die gesetzliche Versicherung abgesichert. Ausnahme ist hier der unmittelbare Weg von und zur Einrichtung. Das heißt, fällt einem zu Hause die Decke auf den Kopf, so kommt die Unfallversicherung nicht für den Schaden auf. Ein Schutz über die Unfallversicherung kommt direkt mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder mit dem Beginn eines Schulbesuches, Kindergartenbesuches etc. zustande. Der Versicherungsnehmer selber muss sich hier um keinerlei Formalitäten kümmern, da diese von dem Arbeitgeber oder von der entsprechenden Einrichtung übernommen werden.
Kann ich mich auf einen Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung verlassen?
Meine Antwort an dieser Stelle ganz klar nein. Zum einen fällt der Schutz über die gesetzliche Versicherung sehr schnell weg. So führen etwa kurze Boxenstopps zum Tanken nach der Arbeit dazu, dass kein Versicherungsschutz auf dem Nachhauseweg von der Arbeit mehr existiert. Darüber hinaus führt auch der Konsum von Alkohol oder anderen Drogen zum Wegfall des Versicherungsschutzes. Da reicht schon das kleine Gläschen Sekt nach Feierabend, wenn die Bürokollegin Geburtstag hatte.
Darüber hinaus sind, wie bereits erwähnt, nur Arbeitnehmer, Kindergartenkinder, Schüler und Studenten versichert. Arbeitslose verfügen also über gar keinen Schutz. Ebenso werden keinerlei Vorkommnisse, welche in der Freizeit geschehen über die gesetzliche Versicherung abgesichert. Und vor allem hier geschehen die meisten Unfälle.
Was ist also zu empfehlen?
An dieser Stelle lässt sich dazu raten, die Unfallversicherung über einen privaten Anbieter zu ergänzen und somit auch Freizeit-Unfälle zu versichern. Die private Unfallversicherung widmet sich auch Unfällen, die etwa in den eigenen vier Wänden erfolgen, auf dem Spielplatz oder im Urlaub. Die Leistungen solcher Anbieter sind recht vielfältig und reichen von einmaligen Abfindungen im Versicherungsfall bis hin zu lebenslangen Renten und der Übernahme von Rehabilitationskosten.