Moskau Inkasso: Wie verhält man sich richtig, wenn die vor der Tür stehen?
Fünf- bis sechs Millionen Menschen gelten in Deutschland als überschuldet. Kein Wunder, dass die Branche der Geldeintreiber boomt. Doch ihr Ruf ist nicht der beste.
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Weiße und schwarze Schafe
Eins sei vorab klargestellt: die meisten Inkasso-Dienste vertreten seriös die Interessen ihrer Auftraggeber und treiben die Forderungen legal per Post ein. Mit diesen Firmen sollte sich der Schuldner auf jeden Fall unterhalten und nach einer Lösung seines Problems suchen.
Anders sieht es mit den schwarzen Schafen der Branche aus, auch bekannt als Moskau Inkasso, Team Moskau, Russen-Inkasso usw.
Hinter diesen Pseudonymen versteckt sich nicht zuletzt dubioses Geschäftsgebaren und mafioses Vorgehen.
Doch davon sollte man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen, sondern solche Unternehmen anzeigen und deren Auftraggeber auch, denn deren Praktiken der Nötigung sind strafbar.
Unerlaubte Praktiken
Immer wieder versuchen Inkasso-Unternehmen auf illegalen Wegen die Schulden einzutreiben, um ihre Auftraggeber zufriedenzustellen. Zu den harmloseren Tricks gehört die Drohung mit einem Schufa-Eintrag oder das Drängen zu einem Schuldeingeständnis.
Da werden die Schuldner schon mal in ihrer häuslichen Umgebung aufgesucht, werden Nachbarn befragt oder auch gezielt Gerüchte gestreut. Auch Besuche oder Anrufe zu ungewöhnlichen Tageszeiten, z. B. in den frühen Morgenstunden oder spät abends, gehören zum Repertoire.
Zum Tatbestand der Nötigung und Bedrohung zählen auch, wenn plötzlich dunkle Gestalten in dunkler Kleidung und mit bedrohlicher Körperhaltung vor der Tür stehen.
Hier darf der Schuldner von einer allgemeinen Aggressivität ausgehen.
Ebenso gehört der berühmte "Schwarze Mann", der einen auf Schritt und Tritt verfolgt, zu den verbotenen Praktiken.
Was tun?
Ist ein Schuldner - berechtig oder unberechtigt - mit einem solchen Unternehmen konfrontiert, so muss er diese Methoden nicht klaglos hinnehmen. Stehen solche Typen vor der Tür, sollte diese am besten geschlossen bleiben. Werden die Herren zudringlich, kann sogar die Polizei gerufen werden. Meist reicht schon die Androhung eines Anrufes - und der Belagerungszustand der Haustür ist wieder aufgehoben. Auf keinen Fall sollte man sich dazu drängen lassen, ein Schuldanerkenntnis zu unterzeichnen oder gar die Schuld in bar zu begleichen.
Hilfe suchen
Kommt eine Mahnung oder ähnliches ins Haus, muss reagiert werden, denn die Vogel-Strauß-Politik führt nur zu leicht zu Verzugszinsen, Vollstreckungsbescheid oder Gerichtsvollzieher. Gerade bei Auseinandersetzungen mit Inkasso-Unternehmen sollte auf jeden Fall eine Beratung bei der Polizei in Anspruch genommen oder auch eine Verbraucher- und Schuldnerzentrale aufgesucht werden.