EU Recht: Wann gilt es und wann nicht?
Die Gesetzgebung in der Europäischen Union beansprucht eines der kompliziertesten politischen Verfahren, die man nur finden kann. Was bei der Gesetzgebung alles beachtet werden muss, wann ein EU-Recht gültig ist und wann nicht und wo es gilt, lesen Sie in diesem Artikel.
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Gesetzgebung in der Europäischen Union
Die Gesetzgebung in der Europäischen Union setzt ein kompliziertes Verfahren voraus.
Politische und rechtliche Normen müssen angeglichen werden, wobei die Formulierung dieser Normen das Ergebnis eines politischen Prozesses ist, bei dem alle Beteiligten - Bürger, Interessenverbände, Parteien, Regierungen und europäische Institutionen - zusammenwirken.
Das Verfolgen der nationalstaatlichen Interessen und der Wille der Europäer zur weiteren Integration führt zu einem besonderen System der "Checks and balances", einer wechselseitigen Kontrolle und Einflussnahme.
Der Weg zur Gültigkeit
Bevor ein EU-Recht rechtskräftig und damit gültig wird, muss es einen langen und komplizierten Weg durchlaufen.
Alles beginnt bei Kommission in Brüssel, die einen Vorschlag für eine Richtlinie oder eine Verordnung unterbreitet.
Dieser Vorschlag wandert dann zunächst zum Europäischem Parlament. Von dort aus gibt es drei verschiedene Möglichkeiten: Stimmt das Parlament der Kommissionsvorlage vor, geht diese wiederum zum Europäischen Rat nach Brüssel - und wenn auch hier zugestimmt wird, ist der Rechtsakt angenommen. Wenn das Parlament vorher Abänderungen des
Kommissionsvorschlages verlangt, so geht der Vorschlag entweder zum Europäischen Rat, der die Vorlage mit allen Abänderungen billigt und das Europarecht damit wiederum gültig macht - oder aber der Vorschlag mit gewünschten Abänderungen wandert zurück zum Parlament, wobei der Europäische Rat einen abweichenden gemeinsamen Standpunkt festlegt.
Das Parlament kann dann entweder zustimmen oder ablehnen, anders ausgedrückt der Rechtsakt ist angenommen oder gescheitert, oder das Parlament verlangt wiederum Abänderungen.
Dann wandert die Vorlage der Richtlinie wieder zum Europäischem Rat.
Akzeptiert dieser die Abänderungen, ist der Rechtsakt angenommen. Wenn nicht, gelangt die Vorlage zum Vermittlungsausschuss. Findet sich ein Kompromiss, hat der Rechtsakt eine Chance, wenn nicht, ist er gescheitert.
Nach diesem kompliziertem Prozess ist das wichtigste Organ der Ministerrat in Brüssel, der am Ende entscheiden muss, ob die EU-Rechte gültig gemacht werden oder nicht.
Wo gelten EU-Rechte?
EU-Rechte sind nicht nur Leitlinien und Verordnungen für bestimmte einzelne Länder, sondern gelten überall innerhalb der EU.
Ein EU-Gesetz ist damit für alle Mitgliedsstaaten der EU rechtskräftig, außerhalb der EU gilt das Gesetz nicht mehr.