Industrie und Handelskammer: Alle wichtigen Informationen
Bei der Industrie- und Handelskammer, oder kurz IHK, handelt es sich um eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Mit der Anmeldung eines Gewerbes, das nicht zum Handwerk oder zu den freien Berufen gehört, wird Kraft gesetzlicher Regelungen automatisch eine beitragspflichtige IHK-Mitgliedschaft begründet. Das Pendant für Handwerksunternehmen stellen die regionalen Handwerkskammern dar. Wo die Anmeldung erfolgt, hängt von der prozentualen Verteilung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ab.
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Geschichte und Aufbau der IHK
Bei der Industrie- und Handelskammer handelt es sich um eine Interessensvertretung, deren Historie sich bis zur Hamburger Commerzdeputation zurück verfolgen lässt, die Mitte des 17. Jahrhunderts ins Leben gerufen wurde. Ein zweiter wichtiger Schritt erfolgte in Kassel.
Dort entstand im Jahr 1710 die fürstliche Commerzien-Cammer. Auf der Suche nach den Vorläufern der IHK in Köln wird man im Jahr 1797 beim Handelsvorstand fündig. Die erste rechtliche Grundlage für die Arbeit der Industrie- und Handelskammern findet sich im Statut der in Elberfeld und Barmen gegründeten Handelskammer.
Die heute übliche Bezeichnung IHK entstand im Jahr 1924. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es derzeit 80 lokale Industrie- und Handelskammern. Ihre Zuständigkeit ergibt sich aus den jeweiligen Namenszusätzen, wie zum Beispiel IHK Oberbayern, IHK Aachen oder IHK Hannover. Das wichtigste Organ der IHK, die Vollversammlung, wird mit Hilfe von demokratischen Wahlen besetzt, die je nach individueller Satzung jedes dritte oder jedes fünfte Jahr stattfinden.
Hier hat jedes Mitgliedsunternehmen die Chance, einen Kandidaten für die Wahlen vorschlagen zu können.
Von der Vollversammlung wird ein Präsidium gewählt, das seinerseits einen Hauptgeschäftsführer vorschlägt, der über einen Mehrheitsbeschluss der Vollversammlung bestätigt werden muss.
Die einzelnen Geschäftsbereiche der IHK
Einen wichtigen Stellenwert bei der Tätigkeit der Industrie- und Handelskammer nimmt die Aus- und Weiterbildung ein. Dabei bietet die IHK selbst Lehrgänge an, entwickelt aber auch zusammen mit den Unternehmen Konzepte, wie deren Mitarbeiter gezielt auf künftige Aufgaben vorbereitet werden können.
Auch bekommt der Unternehmer durch die IHK Rechtsauskünfte und wird unterstützt, wenn er sich mit Mitbewerbern auseinander setzen muss, die gegen die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts verstoßen.
Große Aufmerksamkeit wird von den Industrie- und Handelskammern auch der Hilfe für Existenzgründer gewidmet. Die IHK gilt als eine der so genannten fachkundigen Stellen, die eine Beurteilung der Tragfähigkeit eines Konzepts zur Neugründung durchführen können, die für die Beantragung von Fördermitteln benötigt wird. Außerdem kann sich ein Existenzgründer auch durch fachkundige Ansprechpartner der IHK in der Gründungsphase coachen lassen.