Oldtimer-Autos: Wie viel können sie wert sein?
Wer viel Zeit und Geld in einen Oldtimer steckt, wird sich früher oder später die Frage stellen "Wie viel ist er eigentlich wert?". Wie ermittelt man den Wert seines kleinen Schatzes?
/wedata%2F0031353%2F2011-08%2F35-Internationales-Oldtimer-Meeting-Baden-Baden-20.jpg)
Das Wertgutachten
Der Wert des Oldtimers lässt sich nicht so einfach ohne weiteres bestimmen. Die Faktoren Markt, Angebot und somit die Nachfrage regeln letztendlich den Preis der Klassiker. Während man bei Neufahrzeugen lediglich die Daten wie Baujahr, Ausstattung und äußerliche Erscheinung vergleichen muss, um den Preis abzuschätzen, sieht es bei Oldtimern anders aus. Die Wertermittlung wird mit dem zunehmenden Alter jedoch immer schwieriger. Unterschiedliche Pflegezustände und Laufleistungen erschweren den Vergleich mit Abschreibungslisten im Internet.
Die Regeln der Wertermittlung
Im Gegensatz zu Neuwagen ist bei Oldtimern weder die Erstzulassung noch der Kilometerstand entscheidend. Bei einem alten Auto kann der Kilometerstand oftmals gar nicht mehr bestimmt werden oder wird nicht angeführt. Schätzungen wären in diesem Fall nicht möglich oder würden zu einem ungenauem Ergebnis führen. Deshalb wird bei dem Wertgutachten viel Wert auf den Pflege- und Erhaltungszustand des Oldtimers gelegt. Dieser wird mit den Zustandsnoten von 1 bis 5 bewertet. Mit dieser Wertung ist es möglich, den Oldtimer mit ähnlichen Fahrzeugen seiner Zustandsnote zu vergleichen.
Wertgutachten von Organisationen
In Deutschland gibt es mehrere Organisationen, zum Beispiel Olditax und Classic-Data, die Wertgutachten für Oldtimer anbieten. Die Gutachten ermitteln nicht nur den Pkw-Wert, sie haben auch unterschiedliche Umfänge. Während die Kurzbewertung eine schnelle und einfache Wertermittlung ist, bestimmt das "große Gutachten" den Wert detaillierter. Die Dokumente belegen den Zustand, Werterhalt und das Vorhandensein wichtiger Nachrüstteile und sind beim Verkauf des Oldtimers nicht wegzudenken. Darüber hinaus ist eine Zulassung mit dem H-Kennzeichen ohne ein solches Gutachten gar nicht möglich. Bei der Bewertung eines Oldtimers wird grundsätzlich zwischen Wiederbeschaffungswert, Marktwert und Wiederherstellungswert unterschieden. Der Marktwert ist der aktuelle Wert des Fahrzeugs am Markt. Die Richtlinie besteht aus dem aktuellen Durchschnittspreis am Privatmarkt. Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet die Summe, die man aufwenden müsste, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Der Wiederbeschaffungswert wird in der Regel von einer Versicherung im Falle eines Unfalls ermittelt. Der Wiederherstellungswert beschreibt die Kosten, die das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, und setzt sich aus Restaurationskosten und Fahrzeuggrundpreis zusammen. Dieses Kriterium ist bei besonders aufwendigen Restaurationen entscheidend, wenn man dessen Qualität und Aufwand belegen will.