Kaufvertrag PKW: Worauf man achten sollte.
Gebrauchte Fahrzeuge werden in der Regel von privaten Leuten verkauft bzw. gekauft. Was sollte man beim Vertrag beachten?
Vorwort
Der Verkauf von Privat zu Privat sollte niemals mit einem Handschlag stattfinden, nicht mal unter Freunden und Verwandten, sondern es sollte immer ein Autovertrag mit Klauseln abgeschlossen werden. In dem Vertrag kann eine Gewährleistung und das Rückgaberecht ausgeschlossen werden. In der Regel besteht auch bei einem Verkauf von Privat zu Privat ein Rückgaberecht von 14 Tagen, dies ist allerdings nicht bei Autos wirksam, die nicht auf dem Wege des Fernabsatzes verkauft wurden. Deshalb gilt: Die Gewährleistung und Rückgaberecht müssen beide in einem schriftlichen Vertrag ausgeschlossen werden, ansonsten sind sie gültig.
Der schriftliche Vertrag und Angaben zur Person
Der schriftliche Kaufvertrag ist bei einem PKW-Verkauf nicht gesetzlich vorgeschrieben. Im eigenen Interesse sollte dieser selbst bei einem Autokaufvertrag im Freundeskreis oder Verwandten erstellt werden. Passende Musterverträge gibt es als PDF-Formular kostenlos im Internet. Unverzichtbar in dem Vertrag sind bindende Angaben zur Person, dazu gehören: der Name, die Anschrift und die Personalnummer beider Parteien, Käufer und Verkäufer. Sollte der Verkäufer noch nicht volljährig sein, benötigt er eine schriftliche Verkaufsvollmacht. Für eine eventuelle Kontaktaufnahme nach dem Kauf sollten auch die Telefonnummern notiert werden.
Angaben zum Fahrzeug
Im Kaufvertrag reicht es nicht nur den Fahrzeugtyp und den Hersteller anzugeben. Jedes Fahrzeug wird mit Hilfe der Fahrgestell-Nummer und der Nummer des Fahrzeugbriefes oder der Zulassungsbescheinigung II eindeutig identifiziert, diese muss auch im Vertrag genannt werden. Weiterhin sollte der Tag der Zulassung und die Anzahl der Vorbesitzer spezifiziert werden. Der Käufer sollte sich von dem Verkäufer im Vertrag bestätigen lassen, dass das Fahrzeug unfallfrei ist. Sollte dies nicht der Fall sein müssen der Unfallschaden und die Kosten für die Reparatur aufgeführt werden. Vorhandene Gutachten und Rechnungen sollten dem Kaufvertrag hinzugefügt werden.
Reparaturen, Mängel und der Preis
Wurde das Fahrzeug gewerblich eingesetzt, zum Beispiel als Mietwagen, muss dies ebenfalls im Vertrag genannt werden. Desweiteren sollten größere Reparaturen, wie der Tausch des Motors, inklusive der Laufleistung der neuen Aggregate erwähnt werden. Sollte ein Fahrzeug mit Mängeln verkauft werden, dies setzt voraus, dass der Käufer dem Kauf zustimmt, sollten diese so genau wie möglich im Vertrag beschrieben werden. Zuletzt wird der Preis im Kaufvertrag festgelegt. Mit der Unterschrift bestätigt der Verkäufer, dass er diese Summe und der Käufer das Fahrzeug erhalten hat.